Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich die Elternzeit auch schon vor der Entbind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich die Elternzeit auch schon vor der Entbind

Mitglied inaktiv

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ung meinem AG mitteilen? Es heisst ja, die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit mitgeteilt werden. Da man ja bekanntlich in der ersten Woche mit seinen Gedanken woanders ist, wollte ich wissen, ob ich schon jetzt (33.SSW) meinem AG verbindlich mitteilen kann, für wie lange ich Elternzeit nehme? Ich habe mal gehört, dass in diesem Schreiben der genaue Geburtstermin stehen muss. Oder reicht es, wenn man anschliessend eine Kopie der Geburtsurkunde nachreicht?


Mitglied inaktiv

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Rein theoretisch könntest Du vporher schon mitteilen, daß Du planst so und so lange EZ zu nehmen. Aber wo ist das Problem das Schreiben fertig zu machen und dann direkt nach der Geburt nur noch das Datum einzusetzen? Viele Grüße Désirée


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