Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich die Elternzeit ändern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich die Elternzeit ändern?

Julia1986

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Arbeitskollegin hat am 9.8.12 ihr Kind bekommen und arbeitet seit heute wieder. Ihr Freund hat Elternzeit genommen und sie möchte im Grunde genommen auch und doch gerne zu Hause bleiben und Elternzeit nehmen. Nun ist die Frage ob sie das so leicht ändern kann. Ihr Freund hat einen Minijob und sie einen Vollzeitjob. Sie dachte vor der Geburt des Kindes, dass sie keine Probleme damit haben wird nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten. Nun leidet sie aber doch darunter und möchte auch zu Hause bleiben. Der Arbeitsgeber hat sein OK gegegen. An wen muss sie sich jetzt wenden? Ab wann könnte sie dann in Elternzeit gehen? Muss sie ihren Freund ablösen d.h. kann er seine Elternzeit so schnell verkürzen und an sie übertragen oder können beide gleichzeitig in Elternzeit sein? Wir haben heute gehört, dass es (sollten beide zusammen zu Hause bleiben) so ist, dass sie statt der 14 Monate eben nur 7,5 Monate Elternzeit haben, weil es für beide zusammen berechnet wird. Ist das richtig? Oder können sie dann beide nur 7,5 bezahlte Monate zu Hause bleiben? Sie würde gerne sechs Monate zu Hause bleiben und ihr Freund arbeitet nur am Wochenende. Da wäre es doch schlauer, wenn er seine Elternzeit beendet und sie erstmal Elternzeit nimmt oder? An wen sollte sie sich wenden? Viele Grüße und DANKE schonmal


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie kann mit Antragsfrist sieben Wochen in Elternzeit gehen. Problematischer jedoch dürfte sein, dass er bereits das Elterngeld beantragt hat und sich seit Antragstellung keine tatsächliche Veränderung ergeben hat. Wenn die Eltern Geldstelle eine enormes zustimmt, haben die beiden nur sehr wenig Geld zum Leben. Auch werden sie wahrscheinlich kein Hartz IV bekommen, wenn beide in Elternzeit sind. Liebe Grüße, NB


Sonni74LS

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Achtung... hier vermischen sich die Themen Elternzeit und Elterngeld...! Elternzeit wird beim Arbeitgeber eingereicht... wenn der sein OK schon gegeben hat und sie die Frist einhält, hat sie nach der 7-Wochen-Frist dann Elternzeit. Hat sie es schon schriftlich beim AG in Anspruch genommen? Bezgl. des Elterngeldes würde ich empfehlen, die zuständige Elterngeldstelle zu kontaktieren, damit das ausgerechnet werden kann. Im Grunde können Vater und Mutter zeitgleich drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen, muss man sich nur leisten können. Das Elterngeld wird ja dann bei den Partnern maximal 7 Monate ausgezahlt wenn beide zeitgleich in EZ gehen (max. 14 Monate EG-Bezug sind möglich, wenn nacheinander EG bezogen wird).


Julia1986

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Vielen Dank schonmal. Ich habe ihr das eben mal rübergemailt. Soweit ich weiß hat sie erstmal mündlich besprochen, dass sie EZ nehmen will. Ist es nicht auch möglich sofort zu gehen, wenn Ersatz für sie da ist?


Julia1986

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P.S. Kann sie vor der EZ noch ihren Resturlaub nehmen und dann fließend in EZ gehen?


Julia1986

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Und noch was: Gelten die acht Wochen, die sie jetzt in Mutterschutz war gleichzeitig als Elternzeit? Dann hätte sie ja schon vier Monate der EZ "verloren" da ihr Freund ja EZ genommen hat nach der Geburt.


Mitglied inaktiv

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Du verwechselst immer noch Elternzeit und Elterngeld. Elternzeit kann ab Geburt bis zum 3.ten Geburtstag genommen werden. Und eben von BEIDEN Eltern gleichzeitig. Man darf in dieser Zeit aber bis zu 30 Std arbeiten gehen in der Woche, ohne das der Anspruch erlischt. Allerdings muß der AG seine Zustimmung geben, wenn man nicht gleich die ersten beiden Jahre genommen hat. Und es muß eben 7 Wochen vorher angemeldet werden. Dagegen ist Elterngeld ein völlig anderes Thema. Hier besteht der Anspruch bis zum vollendeten 12ten Lebensmonat, bzw wenn beide Partner Elterngeld beantragen, bekommt man bis zum 14ten Lebensmonat Geld. Oder eben entsprechend kürzer wenn beide gleichzeitig nehmen. Es sei den es wird auf einen längeren Zeitpunkt gesplittet, dann gibt es halb soviel Geld, nur eben über den doppelten Zeitraum. Da Muttergeld und Elterngeld miteinander verrechnet werden, bekommt eine Frau welche Muttergeld bezieht, in der Regel während der Mutterschutzes KEIN Elterngeld. Und die ersten beiden Monate sind IMMER Muttermonate, egal ob Papa zuhause bleibt, Mama oder beide. Wobei zuhause bleiben auch das falsche Wort ist, auch wenn Elterngeld bezogen wird, darf man arbeiten gehen. Eben wieder bis zu 30 Std die Woche. Man muß es aber angeben und bekommt entsprechend weniger Elterngeld. Im Grunde genommen, wenn es finanziell hinhaut, könnten deine Freundin und ihr Mann also beide Elternzeit nehmen - und zwar wie gesagt beide 3 Jahre. Verschiedene Varianten sind dabei möglich: 1. Deine Freundin geht arbeiten, verkürzt aber auf bis zu 30 Std. Ihr Mann bleibt komplett daheim. Sie bekommt entsprechend der reduzieten Stunden ihr Gehalt, er Elterngeld. 2. Deine Freundin bleibt zuhause, ihr Mann geht bis zu 30 Std arbeiten. Sie bezieht Elterngeld, er sein Teilzeitgehalt. 3. Beide bleiben komplett daheim. Einer bezieht Elterngeld, der andere bekommt gar nichts. Dafür kann der Elterngeldbezug länger gehen als in Beispiel 4. 4. Beide bleiben daheim und beide beantragen Elterngeld. Entsprechend werden die 14 Monate auf beide aufgeteilt. 2 Monate sind ja eh bereits mindestens verbraucht (die ersten beiden Muttermonate), bleiben also noch 12 Monate. 5. Beide arbeiten bis zu 30 Std in der Woche, einer oder beide beziehen Eltengeld und bekommen das entsprechend zur Differenz ihres Gehaltes. Die Betreuung übernimmt Oma, Tagesmutter, usw. Vorteil bei Elternzeit, eben Kündigungsschutz und Rentenanspruch und das über 3 Jahre. Aber keine Zahlung, dafür ist eben das Elterngeld da. So, jetzt hoffe ich mal, ich habe keinen Fehler eingebaut.


Julia1986

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2 Monate sind ja eh bereits mindestens verbraucht (die ersten beiden Muttermonate), bleiben also noch 12 Monate. Ich denke, die acht Wochen nach der Geburt werden nicht als EZ gerechnet?


Mitglied inaktiv

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Doch natürlich, wie kommst du drauf das das nicht der Fall ist? Es sind nicht Zählmonate entscheident, sondern Lebensmonate !!!! Und wie gesagt. EZ-Elternzeit ist was völlig anderes als Elterngeld.


Julia1986

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Nun habe ich heute unseren Chef auf einem Fest getroffen und er sagte, dass sie nicht in EZ gehen kann, weil sie das wohl acht Wochen nach der Geburt hätte einrreichen müssen. Stimmt das? Ich dachte, dass es auch möglich ist, wenn sie die Frist nicht eingehalten hat, aber dass es dann eben der Zustimmung des Chefs bedarf.


Sonni74LS

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Laut BEEG § 16 gilt: Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Das heisst, sie muss die EZ erstmal schriftlich (nicht mündlich) verlangen und ab dem Zeitpunkt zählen die 7 Wochen Frist. Danach beginnt für sie dann die EZ, vorher muss sie natürlich noch arbeiten. Und wenn sie direkt nach Mutterschutz hätte in EZ gehen wollen, hätte sie das eine Woche nach Geburt direkt beim AG schriftlich in Anspruch nehmen müssen.


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