xCinniMinni
Hallo Frau Bader, Ich habe eine 6 Jährige Tochter und der leibliche Vater möchte Umgang, was ich tatsächlich nicht mehr möchte aus folgenden Gründen. von Geburt bis zum 3. Jahr - versuchte Kontakte aufzubauen mit dem leiblichen Vater über Beistandschaft meiner Tochter, vergeblich 3-4 Jahr kein Kontakt oder Reaktion (ja bis dahin hat er sie auch noch nie gesehen) mit dem 5. Jahr kam Post vom Jugendamt er möchte sein Kind nun endlich sehen (Er hat einen Antrag im Gericht eingereicht), 1. treffen Privat geregelt. Antrag wurde zurück gezogen und wir waren dabei mit einer Beistandschaft, Begleiten Umgang zu regeln - Kontakt Abbruch... nichts mehr von seiner Seite nun 2 Tage vor ihrem 6. Geburtstag ist er wieder der Meinung mal reinzuschauen und wieder mit Gericht zu drohen .... kann ich dagegen angehen ? was würden Sie mir raten ? denn um ehrlich zu sein tut sowas sicher nicht dem Kind gut... Mit freundlichen Grüßen
Hallo, das ist sicherlich alles sehr schlecht gelaufen, tatsächlich aber unerheblich für die Tatsache, dass ihm ein Umgangsrecht zusteht. Sicherlich wird er nicht direkt am Anfang gleich länger mit dem Kind alleine unterwegs sein, aber das Umgangsrecht kann, wenn beide sich aneinander gewöhnen, ausgeweitet werden. Ein Richter würde Ihnen an dieser Stelle sagen, dass Sie Ihre Haltung überdenken sollten. Es ist der Vater. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
leider wird das, was du anführst, niemanden interessieren. wenn der mann insistiert, wirst du gute miene zum spiel machen müssen, denn: nicht nur der vater hat ein recht auf umgang, auch das Kind. mein rat, immer schön abnicken, zeig dich kooperativ, am umgang interessiert. denk dir deinen teil und hoffe darauf, dass vieles im sande verläuft....
desireekk
Das Kind hat nun mal ein Recht auf Umgang mit dem Vater.., und auch der Vater hat dieses Recht. Dagegen kannst Du erst mal nichts machen. AUSSER Du kannst klar darlegen warum der Umgang dem Kind schaden könnte? ICH würde: den Vater /schriftlich) ans Jugendamt verweisen, er soll dort einen Termin zu einem gemeinsamen Gespräch (ohne Kind) ausmachen, bei dem geklärt wird wie er dauerhaft und verlässlich den Umgang gestalten kann und will. Danach wird man weitersehen. LG D
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