dekameron
Hallo, seit Jahren versuche ich eine Stelle bei einer Behörde zu bekommen. Jetzt endlich hat es geklappt. Im Januar habe ich, zwecks langer Kündigungsfrist, meinen jetzigen Job gekündigt und fange im Mitte Mai mit meinen neuen Job an. Arbeitsvertrag habe ich noch nicht unterschrieben, da die Erstellung von diesem bei Behörden doch länger dauert. Jetzt vor einem Monat kam der Schock, das ich schwanger bin. Schock deswegen, da ich bereits zwei Kinder habe, offiziell kein Kind auf natürliche Art bekommen kann (meine beiden Kinder sind mit Hilfe von einer Kinderwunschklinik entstanden), die Wohnung eh nur 3-Zimmer hat und ich eben noch nicht mal einen aktuellen Arbeitsvertrag habe. Allerdings eine Mitteilung, wann mein erster Arbeitstag ist und wo ich mich anmelden muss. Ich gehe davon aus, das ich den Arbeitsvertrag die nächsten Wochen bekomme und sage bevor er unterschrieben ist nichts. Das wäre für uns ein zu grosses finanzielles Risiko. Jetzt meine Frage. Nach etlichen Abwägen über Finanzen, meiner Gesundheit und Wohnung habe ich vor allem Angst, das ich nach Ende meines Mutterschutzes gekündigt werde. Ist dies ohne konkreten Grund möglich? Kann eine Behörde dies tun? Zumal will ich eh so schnell wie möglich wieder zum arbeiten anfangen. Wenn ich einen Betreuungsplatz habe, nach Ende des Mutterschutzes. Danke für die Antwort!
Hallo, man ist bis 4 Mo nach der Geburt nicht kündbar. Danach nur dann nicht, wenn man in EZ ist und darin Tz arbeitet Liebe Grüße NB
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