Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

selbst gekündigt nach Mutterschutz

Frage: selbst gekündigt nach Mutterschutz

lucy2009

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Hallo Frau Bader, nach mehreren Klagen nach Gehalt und diversen Unstimmigkeiten habe ich meine Arbeitsstelle am 1. Tag nach dem Mutterschutz selbst gekündigt (AG hatte Konkurs angemeldet und es standen noch Zahlungen aus). Nun erghielt ich, auch nach mehreren mahnungen und Strafzahlungen nach 10 Monatne mein Arbeitszeugnis. Meine Frage: Welches ist das Datum des letzten Arbeitstages? Ich habe am 04.01.2011 gekündigt, meine Chefin hat allerding als letzten Arbeitstag den letzten Tag vorm Mutterschutz bezeichnet(im September letzten Jahres. Wie ist es richtig? Und darf diese 2x geknickt in einem kleinen Umschlaggesendet werden? Vielen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Solange das Zeugnis kopierfähig bleibt (sich die Knicke des Originals also nicht auf der Kopie abzeichnen), darf das Zeugnis geknickt werden 2. Eigentlich steht da der letzte Tag, an dem Sie gerabeitet haben u dann eben das MuSchutz war Liebe Grüsse, NB


lucy2009

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Falls es wichtig ist,ich war 5 Jahre in dieser Firma als leitende Angestellte tätig.


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