ika123
Hallo, ich bin seit einem halben jahr in der elternzeit, die ich für 1 jahr genommen habe. Nun ist mein chef leider vor 3 monaten gestorben und die firma wird aufgelöst. Die räume exestieren jedenfalls schon nicht mehr und ich weiss nicht ob es die firma noch auf papier gibt, oder ob das gewerbe auch schon abgemeldet wurde. Eine kündigung habe ich bis jetzt noch nicht bekommen. Nun wollte ich wissen ob ich meine elternzeit auf grund der drohenden kündigung noch verlängern kann? Danke
Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Abwickler/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält man sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Schließung erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Setze Dich möglichst schnell mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Verbindung. Selbst bei Schließung eines Betriebes kannst Du nicht einfach gekündigt werden - und schon gar nicht ohne dies schriftlich zu erhalten. Die können Dir dann weiter helfen. LG Sabine
SumSum076
Nun gut, ohne Firma, kein AG. Ohne AG, keine Elternzeit. Wenn also niemand die Firma übernimmt... Verlängern kannst du die Elternzeit nur mit Zustimmung des AG. Wenn es den aber nicht mehr gibt, kannst du ja auch nicht verlängern. Du fällst dann quasi in den Status einer Arbeitslosen. Heißt, du kannst dich über die ARGE krankenversichern und dich bis zum 3. Geburstag des Kindes von der Arbeitssuche freistellen lassen (quasi Elternzeit). Wenn du dich familienversichern kannst und keine weiteren Leistungen vom Staat haben möchtest, kannst du auch einfach Hausfrau sein. (und dich in Ruhe auf die Suche nach einem neuen Job machen) Gruß Sabine
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