das.katilein
Sehr geehrte Frau Bader, Vielen Dank für Ihre Antwort im Bezug auf meinen Beitrag vom 23.09.15. Nun habe ich aber nochmals eine Frage zu dem Thema. Mein Mann hatte letzte Woche eine Stellungnahme mit seinen Gründen für eine Adoption ans Amtsgericht gesendet. Nun bekam seine Ex-Frau gestern (wir auch) diese Stellungnahme mit einem Vermerk vom Amtsgericht zugesendet. In dem Vermerk steht dass sie eine Schmälerung von Erbanspruch und Unterhalt durch Geschwisterkinder hinnehmen muss. Es würde nur nach Paragraph 1745 BGB das Kindeswohl geprüft werden. Prompt bekam mein Mann heute eine email von ihr, in der sie ihm mitteilt, dass der gemeinsame Sohn auf sie zugekommen wäre mit der Bitte das Umgangsrecht einzukürzen, er möchte nicht mehr so oft zu uns kommen! Sie schrieb: da eine Zustimmung der Einkürzung ja dem Kindeswohl entspräche, müssen wir es so hinnehmen. Mein Mann und ich sehen das als ihre Reaktion auf den Brief, um damit die Adoption zu verhindern. Wir können uns nicht vorstellen, dass das Kind so einen Wunsch plötzlich ausgesprochen hat, da er immer sehr gerne zu uns kam und auch mehr kommen wollte. Was sollen wir nun tun?
Hallo, wenn sie eigenständig das Umgangsrecht kürzt, muss er sich gerichtlich wehren. Und, so hart es klingt, das Kind hat keinerlei Rechte das Umgangsrecht zu kürzen. Liebe Grüße NB
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