Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann der KV den Nachnamen meines Kindes ohne mein Einverständnis ändern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann der KV den Nachnamen meines Kindes ohne mein Einverständnis ändern?

Atasoy

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Hallo, Ich habe folgendes Problem, zwar noch ein "ungelegtes ei" aber ich möchte mich trotzdem vorher beraten lassen. Ich habe ein Kind von einem Mann, mit dem ich nie zusammen war und der sich auch nachweislich geweigert hat die Vaterschaft überhaupt anzuerkennen. Da ich zum Glück schriftliche Beweise habe, dass er das Kind in meiner Schwangerschaft abgelehnt hat und mir sogar gesagt hat ich solle auf Unterhaltsvorschuss verzichten und den Behörden sagen solle "ich wolle das nicht" wenn das Jugendamt sagt ich soll Unterhaltsvorschuss beantragen und dafür muss ich ja seine Daten angeben. Oder er wollte dass ich lüge und sage Vater Disco ohne nicht stand unter Alkoholeinfluss Ich habe ihm unmissverständlich klar gemacht dass ich mich auf solche schrägen Dinge nicht einlasse und den korrekten Weg gehen will. Nun hat er nach Druck vom Jugendamt die Vaterschaft für das Kind (4 Monate alt) anerkannt. Und will nun alle rechte haben die er bekommen kann (komischerweise nur jetzt wo er auch zahlen muss). Das sorgerecht habe ich ihm aufgrund der Vorgeschichte natürlich nicht freiwillig gegeben, das er versucht es gerichtlich einzuklagen ist ja sein Recht. Mit dem Jugendamt stehe ich in Kontakt, auch weil ich möchte dass die Besuche unter Aufsicht von denen stattfinden und ich lasse ihn nicht mehr in meine Wohnung. Die vom Jugendamt meinen sogar, dass er für das gemeinsame sorgerecht nicht geeignet ist, nachdem sie die chatverläufe gelesen haben, aber das hat natürlich immer noch ein familienrichter zu entscheiden. Er will wenn er das geteilte sorgerecht mit mir hat beantragen, dass der kleine seinen Nachnamen bekommt, weil er das Kindeswohl gefährdet sieht (lächerlich meiner Meinung nach, da er an das "kindeswohl" auch nicht gedacht hat als ich damals seiner Meinung nach auf Unterhalt für den kleinen =kindesrecht verzichten sollte nur damit er Geld spart) weil der kleine einen doppelnamen hat aus meiner exehenummer1-exehenummer2 als quasi 2 Nachnamen von 2 Männern hat,die nicht sein Vater sind. Er argumentiert, dass mein Sohn wenn er älter wird darunter leidet 2 Namen zu tragen von fremden Männern. Ich möchte nicht, dass meinem Sohn der Nachname weggenommen wird, da ich diesen als seine Mutter auch trage und seine Geschwister jeweils einen Namen davon auch tragen also sein Bruder trägt den zweiten Teil seines Doppelnachnamen und seine Schwester den ersten Teil seines Doppelnachnamen Ich habe Angst, dass der Richter auch so denkt, dass das dem Kindeswohl gefährdet andererseits könnte man ja auch atgunent, dass es dem Kindeswohl gefährdet, dass mein Sohn anders heißt als seine geschwister und seine Mutter, weil wir ja alle im selben Haushalt leben. Ich habe gelesen, dass ab dem Tag an dem die Eltern das gemeinsame sorgerecht haben, der Nachname 3 Monate ab dem Stichtag geändert werden kann - Frage mich nur ob das auch geht wenn ich damit nicht einverstanden bin. Ich finde es befremdlich, dass mein Sohn so heißen soll wie sein Vater, wenn dieser ihm vor ein paar Monaten noch nicht mal Unterhalt gönnen wollte. Wie sieht die Rechtslage dazu aus? Evtl ist es eine Einzelfallentscheidung aber was würden Sie denken, wiegen auch meine Argumentation der Familienzusammenführung? Meinen Mädchennamen möchte ich nicht wieder annehmen und meinen 3ten Sohn so nennen, denn erstens heißt er dann wieder anderes als seine geschwister und er hat den Doppelnachnamen von meinen beiden exmännern seit Geburt und den soll er behalten Kann ihm der Name aberkannt werden gegen meinen Willen? Ist ein Doppelnachname von den 2 exmännern der Mutter wirklich gegen das Kindeswohl?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich habe den langen Text nur überlesen, es ist unerheblich, wie er sich verhalten hat. §1617b BGB regelt, dass der Name einvernehmlich geändert werden kann, ansonsten bei Kindeswohlgefährdung. Ich hatte in 20 Jahren noch nicht den Fall, dass der Name geändert wurde. Bleiben Sie locker und lassen Sich nicht einschüchtern. Lassen Sie sich nicht auf Kleinkriege ein, Sie werden mit dem anderen Elternteil noch 18 Jahre kommunizieren müssen. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Unabhängig von den zahlreichen überflüssigen Informationen: nein, der Nachname des Kindes kann nicht gegen den Willen der Mutter geändert werden.


Atasoy

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Naja wenn er es tatsächlich schafft das geteilte sorgerecht mit mir zu bekommen, dann hat er doch aber die gleichen Rechte?


Andrea6

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Selbst bei gemeinsamem Sorgerecht geht das nicht gegen den Willen eines der Sorgeberechtigten. Ihr müßt euch da schon einigen.... Wenn das (erwachsene) Kind dies später mal tun möchte, weil es z.B. nicht so heißen möchte wie die Exen der Mutter, kann es das beantragen.


Atasoy

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Danke Andrea für deine Antwort "Ihr müßt euch da schon einigen...." Ja also das Kind hat ja seit seiner Geburt den Doppelnachnamen und da ich den gleichen habe lasse ich es nicht zu dass der Vater seinen Nachnamen nachträglich an den kleinen geben will Was ist wenn wir uns nicht einigen? Welche Tatsachen sind wichtiger? - dass das Kind mit seinen Doppelnachnamen bezug zu seiner Mutter und seinen beiden Geschwistern hat stichwort: familienzusammenhang festigen durch Personen im gleichen Haushalt wohnen -des es diesen schon seit seiner Geburt hat Oder -kind leidet weil es 2 Nachnamen von 2 Expartnern der Mutter hat Ich finde das übertrieben, denn meine beiden exmänner wollen dem Kind weder was böses noch was gutes, denen ist das Kind egal und sie kümmern sich jeweils nur um ihr eigenes Kind (geschwister meines sohnes) Den Vater finde ich übertrieben, denn ihm war das Kind auch egal, bis er zur Kasse gebeten wurde


Schru

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"Gemeinsam" bedeutet, dass Ihr Euch einigen und zusammen Entscheidungen treffen müsst. Schafft Ihr das nicht - egal welches Gebiet- kann ein Elternteil die Zustimmung des anderen Elternteil auf Antrag gerichtlich ersetzen lassen. Das Gericht prüft dann quasi, welche Meinung dem Kindeswohl entspricht und ersetzt dann ggf die Zustimmung des Elternteils. Ein typisches, Beispiel wäre z. B. eine Tverapiemaßnahme bei einem Kind. A will die Therapie, B nicht. D. h. in Deinem Fall geht die Namensänderung nicht ohne Deine Zustimmung. Will der Vater das dennoch durchsetzen, muss er vor Gericht.


cube

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das liest Frau Bader nicht. Formuliere es kürzer. Aber davon ab: nein, ohne die Zustimmung des jeweils anderen geht das nicht.


Atasoy

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Danke das weiß ich ja dass er vor Gericht muss um das durchzusetzen Ich weiß ihr seid keine familienrichter aber wie seht ihr das? Ich meine das Kind heißt seit Geburt so und seine Mama heißt genauso wie er und seine geschwister tragen aus seinem Doppelnachnamen jeweils einzelne Nachnamen Also Kind Nur Beispiel ausgedacht Betreffenden Kind Emil Schumann-Fischer Mutter Lisa Schumann-Fischer Schwester Nina Schumann Bruder Lars Fischer Vater des betreffenden Kindes Karl Müller Was zählt mehr vor Gericht, dass das betreffende Kind so heißt wie die Mama und die halbgeschwister die mit ihm im Haushalt leben oder der Vater der sich erst interessiert nachdem er die ersten Monate unterhalt gezahlt hat und vorher mit allen Mitteln seine Vaterschaft zu vertuschen versucht hat?


Atasoy

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Hallo Cube Ich kann es nicht kürzer formulieren Wenn der Vater sich von Anfang an für die rechte des Kindes interessiert hätte, dann sind diese randinfos ja schon wichtig Das Jugendamt sieht es ja selbst so dass sie ihn noch nicht mal für ein gemeinsames sorgerecht geeignet haben und mir geraten haben sämtlichen "schriftlichen Verkehr" aufzubewahren bis es zur Gerichtsverhandlung kommt


Schru

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Aus dem Bauch (gepaart mit etwas Erfahrung vor Gericht) würde ich sagen, dass eher zu Deinen Gunsten entschieden wird. Aber wie sagt man so schön: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Lauft das Sorgerechtsverfahren überhaupt schon?


Atasoy

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Danke schru für deine Einschätzung Mehr als eine Einschätzung kann mir Frau bader wohl auch nicht geben Ja es kommt dann auf den Prozess an Sorgerechtsverfahren läuft noch nicht Aber er will bald damit starten nach seinem Urlaub im Herbst ca.


Schru

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Auf das gemeinsame SR zu stellen und dafür erst mal Urlaub abwarten will, würde ich mich mich an Deiner Stelle entspannt zurück lehnen. Er wär nicht der erste Vater, der sich erst aufbläht und dann kommt doch nur heiße Luft raus. Wie alt ist denn das Kind und wann hat er die Vaterschaft anerkannt? Zahlt er Unterhalt?


Atasoy

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Das Kind ist jetzt 4 Monate alt, anerkannt hat er die Vaterschaft erst durch Druck vom Jugendamt vor ca 4 Wochen Wegen Corona war ein bisschen Wartezeit verbunden Also er ist jetzt sauer, dass er zahlen muss (macht er jetzt auch er hat die anderen Monate mit nachgezahlt) da traue ich ihm das schon zu Okay also ich finde es ja ganz legitim, wenn ein Vater nicht einsieht nur zahlen und keine Rechte zu haben die Unterschriften betrifft (Umgangsrecht hat er ja sowieso jetzt schon) Aber wenn ein Vater sich die ganzen Monate geweigert hat die Vaterschaft anzuerkennen und dann noch einen unter Druck setzt, dass man "die Nerven behalten soll" , wenn jugendamt und andere Behörden den Namen vom KV wissen wollen oder Lügen verbreiten soll dass man so besoffen war dass man den Namen des Vaters nicht weiß und ihm Nachhinein sorgerecht fordert, weil er quasi jetzt aus der Nummer nicht mehr rauskommt und dann noch will das das einst von ihm verstoßen Kind nun auch noch zur Krönung seinen Nachnamen haben will finde ich das sehr befremdlich Ich kann ja verstehen, dass Väter es wollen dass ihre Kinder vor allem ihre Söhne so heißen wie sie aber in dem Fall ist das ja nun was ganz anderes


cube

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Kann der von mir getrennt lebende Vater bei gemeinsamem Sorgerecht den bisher eingetragenen Namen unseres bei mir lebenden Kindes ohne meine Zustimmung ändern lassen? Denn die ganze Vorgeschichte, wer wann was gemacht oder nicht gemacht hat, wollte oder nicht wollte, ist irrelevant.


Atasoy

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Naja das reicht nicht Denn er beruft sich ja auf die kindeswohlgefährdung dass das Kind leidet das es 2 Nachnamen von 2 fremden Männern trägt Das wird der Richter ja auch mit zu berücksichtigen haben


luvi

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Warum soll das Kind leiden? Für das Kind sind es ja nicht Namen von 2 verschiedenen Männern, sondern es ist der Name der Mutter, sowie die Namen der Geschwister zusammen. Würde es nicht eher leiden, wenn es ganz anders heißen würde als der Rest der Familie? Ich kenne das mit dem Namen so: Ist eine Mutter bei der Geburt nicht verheiratet, bekommt das Kind automatisch den Namen der Mutter, außer die Mutter stimmt zu, dass das Kind den Namen des Vaters bekommt. Warum sollte das bei euch anders sein? Und du stimmt nicht zu! Außerdem dachte ich, dass der Familienname nicht willkürlich geändert werden kann. LG luvi


Atasoy

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Das dachte ich auch so dass der Nachname im Nachhinein nicht geändert werden kann, wäre mir auch lieb so Aber ich habe rausgefunden, dass wenn der KV das geteilte sorgerecht bekommt, er dann ab diesem Stichtag 3 Monate Zeit hat den Namen ändern zu lassen, meiner Zustimmung (die ich natürlich nicht geben werde) vorausgesetzt Wenn er weiter darauf besteht geht er dann halt den gerichtlichen Weg und ich habe Angst dass der Richter das Totschlagargument gelten lässt, dass mein Kind leiden wird, wenn es die Nachnamen von meinen exmännern tragen wird, grade auch weil es ein junge ist


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