Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einverständnis der Mutter für Psychologen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Einverständnis der Mutter für Psychologen

MatixMaria

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Liebe Fr. Bader, mein Neffe lebt bei meinem Schwager nachdem seine Mutter sie einfach in Stich gelassen hat und eine neue Familie gegründet hat. Sie haben noch das gemeinsame Sorgerecht. Nun ist es so, dass der Junge sehr unter der Situation leidet und stark Verhaltensauffällig ist. Mein Schwager hat sich Hilfe gesucht und den Jungen bei einem Psychologen angemeldet, zur Behandlung braucht er jedoch die Einverständnis der Mutter, welche diese aber nicht gibt. Sie hat ihren Sohn schon fast ein halbes Jahr nicht gesehen und kann die Situation überhaupt nicht einschätzen. Kann es wirklich sein, dass die Behandlung daran scheitert? Haben wir wirklich keine andere Möglichkeit? Der Junge braucht dringend Hilfe. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt hier verschiedene Möglichkeiten. Der Vater kann das Jugendamt einschalten zur Vermittlung. Ansonsten bleibt der gerichtliche Weg. Da macht es Sinn, entweder das alleinige Sorgerecht zu beantragen oder zumindestens zu erwirken, dass sie Vollmachten für Gesundheitsfürsorge und Schule hat. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Zum Gericht Unterschrift ersetzen lassen. Alles gute für den jungen


desireekk

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Wie schon kurz über Mail geschrieben: Der Vater kann die Unterschrift der Mutter durch das Gericht ersetzen lassen. Dazu sollte er sich jetzt noch einmal schriftlich (per Einschreiben) an die Mutter wenden und die eine Frist geben bis wann sie ihre Zustimmung geleistet haben muss (kann eine kurze Frist von ein bis zwei Wochen sein). Von diesem Brief eine Kopie behalten. Wenn dann die Zustimmung nicht gegeben wurde, dann soll er sich mit der Kopie des Schreibens und Einer guten Begründung ans Amtsgericht Wänden in seiner Stadt und kurz darlegen warum der Sohn die Hilfe eines Psychologen braucht. Dann wird das Amtsgericht in der Regel die Unterschrift der Mutter ersetzen. Alles Gute dem Buben! D


MatixMaria

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Danke für die schnelle Hilfe


Berlin!

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Die Zustimmung ist gerichtlich ersetzbar. Muss dein Schwager halt machen.


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