wowugi80
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des geteilten Sorgerechts. Eine Freundin von mir lebt getrennt von ihrem Ex-Partner, die beiden haben zwei Söhne, waren nie verheiratet und teilen das Sorgerecht. Nun ist es zum zweiten Mal vorgekommen, dass der Vater während seiner Betreuungszeit, ohne die Mutter zu fragen oder vorher zu informieren, einen der beiden Jungen mit zum Kinderarzt genommen hat, wo die Ärztin ihn impfte. Die Mutter wusste davon nichts und war dagegen, dies war dem Vater bekannt. Ich bin immer davon ausgegangen, dass geteiltes Sorgerecht bedeutet, dass eine schriftliche Einverständnis von beiden Eltern vorliegen muss, bevor ein Arzt so etwas machen darf. Irre ich mich da? Wenn nicht, was kann meine Freundin tun? Kann sie gegen die Ärztin vorgehen? Und wie kann sie verhindern, dass der Vater solche Alleingänge wieder tut? Herzlichen Dank!
Hallo, geht nur mit Einverständnis beider Eltern. Es ist aber relativ einfach, das Einverständnis gerichtlich ersetzen zu lassen. Nach allg. Rechtsprechung wird immer dem "Impffreund" nach STIKO recht gegegeben. Liebe Grüße NB
Port
Die rechtliche Seite kann ich Dir nicht beantworten, aber wäre ich Vater von Kindern einer Impfgegnerin, würde ich impfen lassen. Da könnte sich die Dame auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln. Immerhin ist das Impfen keine Kindeswohlgefährdung, sondern das Gegenteil.
Ralph
Ich würde genauso handeln wie der Vater, soll die Dame doch klagen. Solange das Impfen nach den Empfehlungen der STIKO durchgeführt wird, dürfte der Vater auf der absolut sicheren Seite sein. Ralph
Mitglied inaktiv
Das ist hier aber der falsche Ort, um seine private Meinung an den Mann zu bringen. @ wowugi, die Frage wurde so ähnlich schon mal gestellt und von Frau Bader beantwortet. So wie ich das verstanden habe, braucht es prinzipiell das Einverständnis beider Elternteile. Wenn sie dagegen ist, sollte sie das einfach in den Impfpass eintragen: "keine Impfungen ohne Einverständnis der Mutter!" https://www.rund-ums-baby.de/recht/Impfung_80928.htm
Felica
Sie kann vor das Familiengericht gehen. Dann regelt das der Richter. Evtl bekommt dann auch einer von beiden die teilsorge für gesundheitliche Belange. Die Chancen dürften aber höher für den Vater ausfallen. Den Inpfen gilt als Fürsorgepflicht, es nicht zu machen ist eher ein Mangel. Ausser es gibt nachweisbar Gründe dafür nicht zu impfen. Davon ab, sie entscheidet doch auch im Alleingang. Dann nämlich wenn sie sagt sie lässt nicht impfen.
wowugi80
Ich hatte kurz überlegt, ob ich das Stichwort „impfen“ tatsächlich in die Betreffzeile schreiben soll zu recht, wie man sieht.
Danke für den Link Uriah, tatsächlich geht es hier weder um ein pro oder contra impfen, sondern um eine rein rechtliche Frage.
Ralph
... und da ist für den Religionskrieg der Impfgegner kein Platz. Ich habe ja nur gesagt, daß ich als Vater einem Rechtsstreit gelassen entgegensehen würde, solange ich mich an die Empfehlungen der STIKO halte. Es wäre interessant zu erfahren, ob die Richter das Nchtimpfen nicht als Kindeswohlgefährdung werten und dem Vater recht gegen würden. Das Gleiche dürfte für einen Kinderarzt gelten. Ich weiß nicht, ob das schon einmal juristisch durchgefochten wurde, aber gerade im aktuellen Kontext (Masernimpfungspflicht) ist diese Frage hochinteressant. Ralph
la-floe
Das ist schon mehrfach juristisch durchgefochten worden. Am Ende war das Kind geimpft und der Impfgegner verlor der Gesundheitsfürsorge wenn er nicht einlenkte (wir reden hier immer von Impfungen nach STIKO). floe
Mitglied inaktiv
wowugi, bist du als freundin auch mutter? hast du schon mal das einverständnis des vaters bei einer arztbehandlung vorlegen müssen? oder gehst du im doppelpack mit deinen kindern zum arzt? das war ja teil deiner frage oder? (lustige uriah mal wieder...ausgerechnet SIE.....)
Mitglied inaktiv
Als betroffene Mutter würde ich bei der Praxis vorsprechen und schriftlich meine Nichteinverständniserklärung abgeben. Die können das in der Patientenakte dokumentieren. Außerdem würde ich es in die Impfpässe reinschreiben! Was die geplante Impfpflicht betrifft: es ist nur eine Masernimpfpflicht geplant und das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Außerdem betrifft es nur solche Kinder, die eine Einrichtung besuchen möchten, und keine Masernimmunität besitzen, und bei denen keine gesundheitlichen Gründe gegen eine Impfung sprechen. Vor dem Richter würde die Impfempfehlung der STIKO Gewicht haben. Aber auch die STIKO empfiehlt ja längst nicht alle Impfungen, die es gibt. Manche Ärzte impfen ja auch gegen Krankheiten, bei denen es keine STIKO Empfehlung gibt. Da hätte die Mutter gute Karten, wenn sie dagegen ist. Falls es ein Richter entscheiden müßte. Ansonsten auch, wenn die Kinder nicht gesund sind, wenn andere Gründe dagegen sprechen (Unverträglichkeiten etc.).
wowugi80
Ich bin verheiratet. Da braucht man keine Einverständnisserklärung des Ehepartners. Nach allem was ich darüber weiß, ist es bei unverheirateten oder geschiedenen Paaren aber anders. Deshalb die Frage. Und nun bitte keine Meinungensbeiträge mehr zum Thema Impfen. Vielen Dank für die wenigen unemotionalen Antworten, ich bin auf Frau Baders gespannt.
kati1976
Ich denke Kravallie meint ob du jedes mal mit deinem Mann /dem Vater der Kinder zum Arzt gehst und ihr beide dann jedes mal ja oder nein sagt. Ich bin auch verheiratet und mein Mann ist bei Impfungen nie dabei auch als die Kinder das erste mal geimpft wurden war er nie dabei
wowugi80
Laut dem was ich über die Rechte und Pflichten von NICHT VERHEIRATETEN Paaren weiß, ist es das, was sie tun müssen. Entweder die kommen beide mit, oder der eine hat eine schriftliche Genehmigung des anderen dabei.
Mitglied inaktiv
So meinte ich das. Mich hat noch nie ein arzt bei einer impfung gefragt ob ich das sorgerecht teile oder nicht. Am familienstand ist das nicht zu erkennen. Aber wowogi wollte ja keine exkurse.
Mitglied inaktiv
In d? Und wo genau hast du das gehört???
la-floe
mich hat NIE ein Arzt gefragt ob ich getrennt bin, ne Vollmacht dabei habe oder wer Sorgerecht hat. Meine Kinder hab ich ALLE nach STIKO impfen lassen. floe
kati1976
Wir haben erst vor 10 Jahren geheiratet und unsere Mädchen ein 15,fast 14 und fast 12. Ich würde nie gefragt ob der Vater das auch will.
Soie
https://www.anwalt-wille.de/2017/05/bgh-sorgerecht-entscheidung-eine-impfung-vorzunehmen-ist-eine-angelegenheit-von-erheblicher-bedeutung/
Strudelteigteilchen
Woher soll denn der Arzt wissen, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht? Außerdem sind auch verheiratete Eltern nicht immer einer Meinung.
Felica
Also ich bin verheiratet wie unverheiratet noch nie nach der Einverständniserklärung gefragt worden. Hatte beides da wir erst Jahre nach Geburt des Kindes geheiratet haben. Es auch völlig egal ist. Denn wenn gilt, wer hat das Sorgerecht. Wenn das beide haben, dann entscheiden auch beide. Oder im Zweifel der Richter. Sorgerecht ist wichtiger wie Trauring.
OliviaÖl
Wir haben vier Kinder, die beiden Großen aus der vorherigen Beziehung. Verheiratet sind wir nicht und war ich auch damals nicht. Gemeinsames Sorgerecht besteht bei allen Kindern. Meine Kinder sind alle geimpft und mich hat noch nie der Kinderarzt gefragt ob mein Mann oder der Vater der beiden Großen damit einverstanden ist oder nicht.
wowugi80
Ah, vielen Dank @soie! Das heißt also, entweder man ist sich einig, oder man zieht vor Gericht, wo mit ziemlicher Sicherheit für den Vater entschieden würde. Spannend! Danke noch mal! @Kravallie die info ist bereits über sieben Jahre alt. Wir sind damals nach der Geburt unseres Kindes danach gefragt worden und dann darüber aufgeklärt, dass die Ärztin bei nicht verheirateten Paaren nur impft, wenn sie eine schriftliche Genehmigung des nicht anwesenden aber sorgeberechtigten Elternteils vorliegen hat. Mich interessierte, ob das immer noch so ist.
misses-cat
Das war nie so!!!! Jedenfalls vom Gesetz her , eure Ärztin hat vielleicht schlechte Erfahrungen gemacht und wollte sich so absichern was sie darf ist ihr gutes Recht!!! Vor 18 und vor 16 Jahren musste ich nie nachweisen daß mein Partner damit einverstanden ist und vor 10jahren ( da war ich frisch getrennt und es gab riesen Theater wegen Sorgerecht) auch nicht. Vor 5 Jahren mit neuen Partner und nicht verheiratet ( haben wir erst als Baby die ersten Impfungen hatte ) würde ich auch nicht gefragt. Wie gesagt es mag Ärzte geben die das machen, eine rechtliche Grundlage gab es deshalb nie.
kati1976
Genauso kenne ich Das auch. Ich habe mal neuen Freundin gefragt, das Baby ist 4 Monate,sie ist nicht verheiratet und sie würde nicht gefragt ob der Vater einverstanden ist.(anderer Kinderarzt als unserer)
HeyDu!
Wir sind verheiratet und bei K1 (2016) und bei K2 (2019) mussten wir beide den "Impfplan und die allgemeine Beratung über die Impfungen" unterschreiben.
luvi
Hallo, Woher soll denn der Arzt wissen, ob die Eltern des Kindes, das gerade in seiner Praxis geimpft werden soll, verheiratet sind oder nicht? Wie kann er wissen, ob es reicht, dass nur Väter oder Mütter oder beide unterschreiben muss? Der Vater meiner Kinder und ich sind nicht verheiratet. Bei einer Impfung hat es immer gereicht, wenn ich die Belehrung unterschrieben habe. Es wurde noch nie gefragt, ob ich verheiratet bin und der Vater der Kinder einverstanden ist mit der Impfung. LG luvi
wowugi80
In den meisten Fällen erkennt man es ja am gemeinsamen Nachnamen (-; Und im Zweifelsfall kann der Kinderarzt ja nachfragen.
wowugi80
Na bitte, wir nämlich auch! Und unsere Hebamme hat uns damals auch im Geburtsvorbereitungskurs schon gesagt, dass das geteilte Sorgerecht bedeutet, dass man ALLE Entscheidungen die das Kind betreffen, Impfen, Schule, Kindergarten, Umzüge gemeinsam absprechen muss. Macht ja auch Sinn, gerade wenn sich die Paare trennen. Sonst könnte ja derjenige bei dem das Kind in der Hauptzeit wohnt, schalten und walten wie er will und der andere steht dann immer vor vollendeten Tatsachen.
Felica
Ja gemeinsam, aber das macht ihr ja nicht. Du verbietest das er impft, er lässt einfach impfen. Also ist keiner bereit von seinem Standpunkt abzurücken. Auch die Weigerung dem Vater das Impfen zu erlauben ist nämlich eine Behinderung der gemeinsamen Sorge. Da aber das impfen höher gewertet wird wie gesagt wie das nicht impfen lassen, außer das Kind darf aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht geimpft werden, würde ein Richter es sicherlich befürworten. Das beide Eltern für die Impfung unterschreiben müssen dürfte die absolute Ausnahme sein. Ich musste bei beiden Kindern nie auch nur irgendwas unterschreiben beim Arzt, nicht mal einen Aufklärungsbogen. Und ich kenne auch niemanden der das bisher musste. Dekt sich ja auch mit den Erfahrungen der anderen hier im Thread, denn die absolute Mehrheit musste da nie was in der Richtung. Impfen kann man auch nicht mit Umzug oder Betreuung gleichsetzen, denn die wenigsten Menschen dürften das Nichtimpfen befürworten. Es gibt auch ein Gerichtsurteil dazu und das dürfte wie hier bereits gesagt wurde, dem Vater absolut Recht geben und zeigt auch das deine Argumentation in diesem Falle nicht greift: https://www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/impfung-fuer-kinder-wer-entscheidet-im-streitfall/
luvi
Hallo Wowugi, Was sagt denn der gemeinsame Familienname über das Sorgerecht aus? Wenn der Vater den gleichen Nachnamen wie das Kind hat, heißt das doch noch lange nicht, dass er das Sorgerecht für das Kind hat. Oder wenn die Mutter einen anderen Nachnamen als das Kind hat. Bedeutet das für dich, dass die Mutter kein Sorgerecht hat? So einfach ist das nicht mehr... Abgesehen davon, müssten eigentlich beide Elternteile einverstanden sein mit der Impfung beim gemeinsamen Sorgerecht, aber halt auch mit der Nicht-Impfung. LG luvi
wowugi80
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort, Frau Bader! Jetzt bin nicht nur ich, sondern auch so manch anderer hier schlauer. Und ein letztes Wort, auch wenn das irrelevant ist und von mir auch bereits erklärt wurde, es geht tatsächlich nicht um mich. Mein Mann und ich sind uns in der Impf-Frage einig und haben vor sieben Jahren GEMEINSAM bei der Ärztin die Aufklärung wahrgenommen und unterschrieben. Die Freundin um die es hier geht ist mit dem Vater uneins. Die Kinder sind sieben und fünf und der Vater hat mit seiner Ex-Partnerin nicht das Gespräch gesucht, sondern die Kinder still und heimlich impfen lassen. Mir persönlich geht es hier weniger ums impfen, viel mehr darum zu erfahren, wie viel Spielraum für unabgesprochene Entscheidungen ein Elternteil in dieser Situation hat. Frau Baders Antwort bestätigt mich in meiner Vermutung. Ich bezweifle, dass der Vater genug Engagement besitzt, die Impfungen rechtlich durchzusetzen. In diesem speziellen Fall geht es weniger um das wohl der Kinder als darum, der Mutter eins auszuwischen. Das ist das eigentlich traurige an der Geschichte.
la-floe
worum es geht ist eigentlich egal, wenn es dazu führt, dass das Kind am Ende geimpft ist. Und wenn man deiner Freundin "eins auswischen" kann indem man dafür sorgt, dass die eigenen Kinder einen für sie selbst und andere Kinder!!!! (Herdenschutz) wichtigen Impfschutz bekommen erschließt sich mir grad nicht. Ich muss ja aber auch nicht alles verstehen. Und in diesem Falle wünsche ich mir, dass du dich irrst und der Vater (zumindest in diesem Punkt) streitbarer ist als du annimmst. floe
Felica
Dem Wunsch schließe ich mich an. Noch besser wäre es wenn der Richter das als Anlass sieht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu überdenken. Gerade wegen der Masernproblematik könnte das nämlich im Bereich des möglichen sein und dann leben die Kinder in Zukunft beim Vater. Könnte endlich mal ein deutliches Signal an viele alleinerziehende Mütter mit dieser Denkweise sein.
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