Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jobwechsel während der Schwangerschaft

Frage: Jobwechsel während der Schwangerschaft

Eule554

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Hallo Frau Bader, die erfreuliche Nachricht das ich schwanger bin kam recht überraschend. Mein Freund hat einen neuen Job weswegen wir zum 01. April wegziehen. Meine Planung war, dass ich meinen sicheren Job zum 31.03 kündigen werden und mir dann dort (300km weg) einen neuen Job suche. Nun haben wir aber die Nachricht, dass ich schwanger bin. (9 Ssw). Sollte ich meinen Job jetzt kündigen habe ich keine Chance eine neue Arbeitsstelle zu bekommen, bzw. ich bin nicht abgesichert was den zukünftigen Job angeht., auch finanziell wird es dann schwierig! Welche Möglichkeiten gibt es nun für uns? Ist es möglich sich ab April freistellen zu lassen? Kann mein Frauenarzt da etwas machen? Vielen Dank für ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, der Frauenarzt kann man nichts machen. Was soll er auch machen? Eine Krankschreibung oder ein Beschäftigungsverbot wegen des Umzuges ist nicht machbar sie können sich von ihrem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub geben lassen, das hilft Ihnen aber nicht möglich, da sie zu der Arbeit wegen des oben goutieren können. Ihnen bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, sich schwanger zu bewerben Sie sind nicht verpflichtet, die Schwangerschaft mitzuteilen. Liebe Grüße NB


Julisa

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Ich würde den sicheren Job nicht kündigen. Ich würde ihn weiter machen bis zum Mutterschutz und dann hinterher ziehen. Kündigst du jetzt und findest keinen neuen Job ( was mit sichtbar werden eines Babybauches mit Sicherheit sehr schwer wird) dann hast du keinen Anspruch auf Mutterschutzgeld, als Elterngeld wirst du anschließend nur den Sockelbetrag von 300,00€ bekommen und du musst dich während der Elternzeit selbst Kranken versichern. Dazu kommt, dass du bei Selbstkündigung eine 3 monatige Sperre vom Arbeitsamt bekommst, sprich du erhälst kein Arbeitslosengeld. Sinnvoller wäre es, sich erst nach einem neuen Job umzusehen und dann den alten Job zu kündigen und umzuziehen. Dein Frauenarzt kann dir wegen sowas kein Beschäftigungsverbot aussprechen oder dich irgendwie anders frei stellen. Das wäre Betrug, denn du bist weder krank noch gefährdet dein Job deine oder die Gesundheit des Ungeborenen.


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