Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jobwechsel und Änderung des Elterngeldantrags

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Jobwechsel und Änderung des Elterngeldantrags

JosiBela

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Liebe Frau Bader, ich möchte kurz unser Anliegen schildern und hoffe das Sie mir helfen können. Unser Sohn wurde am 13.9.2015 geboren. Seit einer Woche haben wir einen Kitaplatz ab dem 1.9.2016 zugesichert bekommen, eine Eingewöhnung ist früher seitens der Kita nicht möglich. Nach der Geburt wurde unser EG Antrag wie folgt bewilligt: 1.LM Elternzeit KiVa und KiMu 2.LM bis 10 LM KiMu 11.LM und 12.LM Berufstätigkeit 30 Stunden plus EG Plus 12.LM KiVa Elternzeit- Eingewöhnung Kita Aus gegebenem Anlass möchten wir nun den Antrag abändern um eine sanfte Eingewöhnung gewährleisten zu können. Ist das ohne weiters möglich? Wir möchten es so machen, das ich kein EG Plus beziehe, sondern im 11. LM zu Hause bleibe und ab dem 12. LM, also dem 13.09.2016 wieder arbeiten gehe. Und damit kommen wir zur zweiten Angelegenheit: Ich habe die Möglichkeit eine neue Arbeitsstelle anzutreten und möchte auch wechseln um meine bisherige Stelle zu kündigen. Die neue Stelle würde ab dem 13.9.2016 beginnen. Laut Gesetz bestehen drei Monate Kündigungsfrist. Nun hat meine noch Chefin aber dafür unterschrieben das ich am 13.8.2016 mit Elterngeld Plus in Teilzeit wieder in meinem alten Betrieb beschäftigt bin. Kann ich bis zum 12.6.2016 kündigen und sicher gehen das parallel mein neuer Elterngeldantrag bewilligt wird? In welche Schwierigkeiten könnte ich kommen und wie regele ich den Jobwechsel in Verbindung mit dem Elterngeldantrag? Gnaz lieben Dank für Ihre Antwort Josephine M.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, reden Sie mit der EG-Stelle 2. EG nicht, aber je nachdem, wie lange EZ beantragt wurde, müssen Sie die Kü-Fristen einhalten Liebe Grüße NB


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