TanjaK83
Guten Abend, ich arbeite in einem Wohnheim für geistig Behinderte Menschen. Momentan an jedem Wochenenden da mein Mann in der Woche auf Montage ist. Aufgrund struktureller Veränderungen will mein Arbeitgeber das ich wieder flexibel arbeite. Dies bedeutet Mo-Fr früh von 5.30-9.00 bzw. abends von 16.00-22.00 Uhr. Da ich zu diesen Zeiten keine Betreuung für meine Töchter habe ( 2 und 5 Jahre alt) hat man mir angeboten einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben. Dies bedeutet meines Wissens , dass ich drei Monate keine Leistungen beziehe. Stimmt dies ? Ich arbeite seit 10 Jahren in dem Betrieb mit einem Stellenumfang von 50 Prozent.
Hallo, der AG soll etwas dazu schreiben, dass er Sie aus wichtigen betrieblichen Gründen zu den neuen Zeiten einsetzen muss. Dann könnten Sie um die Sperre drumherumkommen. Liebe Grüße NB
Pamo
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag für eine Arbeitszeit?
TanjaK83
Da steht das ich individuell einsetzbar bin. Rechtlich ist die Firma raus. Wie sagte meine Kollegin so nett du hättest keine Kinder bekommen sollen , wenn du arbeiten willst. Meine Frage bezieht sich darauf ob ich im Fälle das ich keinen Job finde Arbeitslosengeld erhalte .
Nijsseni
Hast du denn die Chance, in einer anderen Einrichtung anzufangen? Vielleicht kann dein Arbeitgeber dir eine Frist von einem halben Jahr einräumen, um dir etwas anderes zu suchen.
Sternenschnuppe
Wenn der Arbeitgeber Dir bestätigt, dass die Arbeitszeiten aufgrund von Veränderugen im Betrieb nicht mehr zu den Betreuungszeiten passen, dann könntest Du um eine Sperre herumkommen. Auf jeden Fall vorher mit dem Arbeitsamt absprechen.
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