Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Mir stehen noch (incl.MuSchu)29Tage Jahresurlaub für dieses Jahr zu.Mein Mutterschutz beginnt am 10.12. Da ich ohnehin schon beruflich viel Streß habe (24-Stunden-Dienst in einer heilpäd.Wohngruppe als Erzieherin),möchte ich meinen Urlaub aufteilen.2Wochen sind für Sept.genehmigt, und 2,5für Ende Okt.bis 12.Nov.beantragt. Plötzlich soll ich aber meinen restl.Urlaub unmittelbar vor dem Mutterschutz nehmen! Begründung:2alte Mitarbeiter sollen Überstunden in der Zeit nehmen und ich muß als "alte"Kraft in der Zeit 2neue einarbeiten,incl.Berufspraktikantin. Ich möchte von meinem Urlaub ja auch noch etwas haben,wenn die Schwangerschaft noch nicht so fortgeschritten ist........ Ist das rechtens? Vielen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Sanny
Liebe Sanny, grds. soll jeder AN seinen Urlaub nach seinen Wünschen und mind. 2 Wo. am Stück nehmen. Der AG muss nur dann nicht genehmigen, wenn tatsächliche betriebliche Gründe dagegensprechen. Ob das bei Ihnen so ist, müssen Sie mit dem AG persönlich klären. Gruß, NB
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