Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist während des Bezugs von Mutterschaftsleistungen ein Zuverdienst erlaubt?

Frage: Ist während des Bezugs von Mutterschaftsleistungen ein Zuverdienst erlaubt?

Samsone

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, bald beginnt mein Mutterschutz und ich werde während dieser Zeit das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse sowie den Arbeitgeberzuschuss (aus meiner Haupttätigkeit) erhalten. Da ich gelegentlich noch Zuverdienste aus meinem nebenberuflichen Kleingewerbe habe, frage ich mich nun, ob dies während der Mutterschutzzeit erlaubt ist, ohne dass die entsprechenden Verdienste vom Mutterschaftsgeld bzw. vom Arbeitgeberzuschuss abgezogen werden. Außerdem frage ich mich, ob es hierbei auf das Datum der Leistungserbringung oder des Zahlungseingangs (wie beim Elterngeld) ankommt? Können Sie mir hier weiterhelfen? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, hat mit dem Verdienstausfall vom Ag ja nichts zu tun. Den haben Sie trotzdem. Wird also nicht angerechnet. Liebe Grüße NB


Ani123

Beitrag melden

Lt. MuSchG ist eine freiwillige Weiterbeschäftigung in den 6 Wochen vor dem ET möglich. In den 8 Wochen danach (bzw. 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten) ist eine freiwillige Weiterbeschäftigung nicht möglich. Ich würde beim Zuverdienst nachfragen, ob die es überhaupt möchten. Manche AG möchten das gar nicht und dann stelle ich es mir mit der Weiterbeschäftigung während des Mutterschutzes schwierig vor.


mellomania

Beitrag melden

es liest sich als selbständige tätigkeit als nebengewerbe! von daher muss sie niemanden fragen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Außerdem geht es der AP darum, ob Gelder aus Leistungen von vor dem Mutterschutz erbracht aber erst dann fließen angerechnet werden. Ani wenn man keine Ahnung hat, sollte man nicht antworten. Es hilft keiner AP und stiftet Verwirrung


mellomania

Beitrag melden

ich lese keinen hinweis auf ihre frage von dir. nur wirres zeug :-) nadann


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mello... Seit wann heißt du ani123


mellomania

Beitrag melden

aus dem ich leider keine antwort rauslese. hätte mich auch interessiert, du kennst dich doch normal aus. das war meine intention :-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Ich bin derzeit ganz frisch in Elternzeit (9wochen) und möchte von zuhause aus bisschen was dazu verdienen und unabhängige Scentsy Beraterin werden ! Ich habe Elterngeld auf zwei Jahre beantragt und bekomme im Monat netto 356€ Wie viel darf ich denn dazu verdienen ohne das mir etwas abgezogen wird ? Mein netto verdienst vor der Geburt lag ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich im Mutterschutz vor der Geburt. Ich arbeite im Homeoffice und würde gerne wissen, wieviel ich hinzuverdienen darf. Ich arbeite in Teilzeit und habe 800€ brutto. MfG Clasas

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Elternzeit und Kündigung. Mein Kind wird im laufenden Monat 1 Jahr alt. Insgesamt nehme ich 1 Jahr und 7 Monate Elternzeit. Ich stehe in einem Hauptarbeitsverhältnis bei einer großen Supermarktkette und habe einen 450€-Job in einem kleinen 3-Mann-Handwerksbetrieb. Ab Juni wollte ich den 450€-Job p ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe Fragen zu zwei möglichen Szenarien: A) wie berechnet sich das Elterngeld für Kind 2, wenn es direkt im Anschluss an 24 Monate ElterngeldPlus (ohne Zuverdienst) von Kind 1 geboren wird? B) wie berechnet sich das Elterngeld für Kind 2, wenn ich in den 12 Monaten vor seiner Geburt 5 Monate Lohnverdienst hatte ...

Hallo Frau Bader, ich bin das dritte Jahr in Elternzeit. Bekomme auch kein Elterngeld mehr. Ich arbeite in der Gastronomie und war vor der Geburt meines Kindes in Vollzeit angestellt. Nun gehe ich in meiner Vollzeitunterbrechung in meiner Firma auf 450,-€ Basis wieder arbeiten und möchte trotzdem noch ein Kleingewerbe anmelden. Ist das überha ...

Guten Tag, ich beziehe derzeit Elterngeld plus und möchte als Physiotherapeutin 1Mal die Woche 2.15 Stunden arbeiten. Eventuell komme noch Vertretungsstunden hinzu, die aber nicht häufig sein werden. Die Tätigkeit ist als Übungsleiterin in einem Gesundheitszentrums (nicht mein eigentlicher Job als Physiotherapeutin im Krankenhaus). Ich nutze d ...

Hallo Frau Bader, Ich werde wohl ab Dezember meinen Job antreten und werde mein Basis Elterngeld in Elterngeld plus umstellen. Jetzt ist meine Frage, die Elterngeldstelle möchte ja vorerst den Bruttolohn wissen, welchen ich dort bekommen werde. Am Ende des bezugszeitraums muss ja nochmal ein Nachweis eingereicht werden richtig ? Ich werde wohl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Uns stellt sich aktuell die Frage wie sich die Lohnfortzahlung auf Grund eines tätigkeitsbezogenen BV in der 2. SS nach der Elternzeit gestaltet. Nach der Geburt meines ersten Kindes bin ich insgesamt 12 Monate in Elternzeit, davon 6 Monate mit Bezug von Basiselterngeld und 6 Monate Elterngeld Plus mit Zuverdienst durch ...

Hallo Frau Bader. Ich bin Hausfrau und habe nun noch ein zweites Kind bekommen. Ich habe Elterngeld+ gewählt und erhalte den Basissatz von 150€ mntl. für 24 Monate. Nun überlege ich noch einen Minijob anzunehmen. So richtig klar wird mir nach Recherche im Internet nicht ob ich nun nur 150€ dazuverdienen darf, damit der Job abzugsfrei ist oder ob i ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage bzgl. des Elterngeldes. Ich erhalte 1.400 Euro Elterngeld, welches ich mir im ersten Jahr pro Monat auszahlen  lasse. Jetzt hat mein Arbeitgeber mir dieswn Monat plötzlich während meiner Elternzeit Überstunden im Wert von 650 Euro brutto/490 Euro netto ausbezahlt. Werden diese aufs Elterngeld angerechnet? ...