Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist die Kündigung rechtens?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ist die Kündigung rechtens?

makama

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Hallo Frau Bader, mein Sohn wird am 09.10. zwei Jahre alt, bis zum 08.10. bin ich in Elternzeit. Ich habe heute bei meinem Chef meinen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit für ein weiteres Jahr abgegeben mit der Bitte, bis Januar nur stundenweise zu arbeiten; ab Februar wieder 30 Stunden, lt. meinem Arbeitsvertrag. Ich weiß, dass der Antrag 7 Wochen vorher abgegeben werden muss, so dass das 3. Elternjahr dann wahrscheinlich erst am 15.11. beginnen würde und ich bis dahin normal arbeiten müsste. Im Gespräch teilte mir mein Chef mit, dass er mir die Kündigung schreiben will, fristgerecht zum 31.März 2013. Wäre die Kündigung rechtens? Außerdem bräuchte ich nicht am 09.10. anfangen mit arbeiten, sondern erst am 22.; bis dahin soll ich Urlaub nehmen. Kann er das verlangen? (Ich habe noch Resturlaub aus 2010.) Danke für Ihre Antwort Liebe Grüße makama


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn man 2 Jahre beantragt hat, besteht Anspruch auf das 3. Jahr. Dieses muss man aber mit Frist 7 Wo beantragen. D.H. , Sie müssten zwischendrin arbeiten gehen. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. Liebe Grüsse, NB


makama

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Zusatzinfo: Firma ist eine GmbH, Chef ist GF und hat 6 festangestellte Mitarbeiter.


makama

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Zusatzinfo: Firma ist eine GmbH, Chef ist GF und hat 6 festangestellte Mitarbeiter.


SumSum076

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Ich habe zuletzt ein Urteil gelesen, wonach man gar keine Frist mehr einzuhalten braucht... (muss es nochmal raussuchen) Aber die Kündigung dürfte so oder so nicht rechtens sein, weil 8 Wochen vor Elternzeitbeginn Kündigungsschutz besteht. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Ähm, wenn ich das richtig verstehe, dann befindest du dich doch schon 2 Jahre in Elternzeit und hast bisher das dritte nicht beantragt. ist das korrekt so? Weil ja, dann ist es im Ermessen des AG, ob er dir das 3te Jahr genehmigt. Allerdings hast du in der Elternzeit Kündigungsschutz.


makama

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Ja, ist korrekt. Hatte von Anfang an 2 Jahre beantragt, und habe mich erst kurzfristig für das dritte entschieden. Habe aus verschiedenen Gründen erst jetzt beantragt.


CKEL0410

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Dann kann er nicht ablehnen , nit aus bestimmten gründen und kündigen könnte er dich erst am ersten Arbeitstag!


CKEL0410

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Dann kann er nicht ablehnen , nit aus bestimmten gründen und kündigen könnte er dich erst am ersten Arbeitstag!


makama

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Und der erste Arbeitstag wäre dann im Oktober 2013. Seh ich das richtig?


Mitglied inaktiv

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Also, grundsätzlich kann der AG das 3. Elternzeitjahr nicht ablehen wenn man zu Beginn bereits 2 Jahre Elternzeit genommen hat. Die Frist beträgt jedoch 7 Wochen vor Antritt des 3. Jahres. Da Du nun die Elternzeit zu spät verlängert hast, kann der AG verlangen dass Du dennoch die 7 Wochenfrist einhälst und Du damit vom 09.10.2012 - 14.11.2012 arbeiten kommst. Das 'dritte Jahr' geht dann auch kein ganzes Jahr, sondern nur bis 08.10.2013, es sei denn der AG stimmt dem Übertragen der restlichen Tage (sprich die die Dir durch das verspätete Anmelden der EZ verloren gegangen sind) zu. Dies muss er nicht. Kündigen kann er Dich erst ab dem 09.10.2013 - denn in der EZ und 8 Wochen vorher hat man generellen Kündigungsschutz. Er muss Dir allerdings keine TZ in der Elternzeit anbieten. Wenn Du aber arbeiten willst, und er keine Arbeit für Dich hat, dann darf er nur aus betrieblichen Gründen eine Arbeit bei einem anderen Unternehmen ablehnen (z.B. direkte Konkurrenz (z.B. Microsoft Apple)). Wie gesagt, Dein AG kann Dich die Zeit vom 09.10.2012 bis 14.11.2012 arbeiten kommen lassen. Solange allerdings kein Betriebsurlaub ist in der Zeit, kann er m.E. nicht von Dir verlangen in der Zeit Urlaub zu machen. Fände ich persöhnlich aber gut, wenn die restlichen Tage dafür ausreichen, würde ich das machen. LG Sabine


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