Dani95
Hallo Frau Bader, Während meiner Schwangerschaft habe ich mit meinem Arbeitgeber vereinbart, das ich keine 12 Monate elternzeit nehme, sondern schon eher zurück kehre! In Daten lautet das: mein Sohn wurde am 18.06.17 geboren, elternzeit beim Arbeitgeber und bei der Elterngeldstelle bis 17.03.18 beantragt. Mit der Option, bei Zusicherung eines Kita Platzes ab Januar 2018 meine Elternzeit zum 31.12.17 zu beenden, im Januar 2018 meinen Urlaubsanspruch aus 2017 (insgesamt 20 Tage alten Urlaub + 2 Tage Urlaub aus 2018) zu nehmen und ab 01.02.18 wieder in Vollzeit zurück zu kehren! Nach Zusicherung des Kita Platzes habe ich, wie vereinbart, meinen AG mitgeteilt das ich meine Elternzeit zum 31.12.17 beende, wie vereinbart meinen Urlaub nehme und ab 01.02.18 wieder zur Verfügung stehe! Dies habe ich auch so schriftlich bestätigt bekommen! Nun wurde mir mitgeteilt das mir betriebsbedingt gekündigt werden muss (Kündigung habe ich noch nicht schriftlich!!) Kündigungsschutzklage wird eingereicht sobald die Kündigung schriftlich vor liegt! Welche Möglichkeiten habe ich nun bzgl meine Elternzeit/meines Elterngeldes, da ich ja die vollen 12 Monate noch nicht genommen habe!? Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen D.R.
Hallo, da hat Ihr Arbeitgeber Sie gelinkt. Der besondere Kündigungsschutz endet mit der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit und Sie fallen in den allgemeinen Pool mit den anderen Arbeitnehmern. Liebe Grüße NB
M123-Kiwu-dopp.frg-Mail-ungültig
Du kannst nochmal Elterngeld fuer die restlichen Monate beantragen!
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich befinde mich derzeit in Elternzeit, diese geht auch noch fast 2 Jahre. Nun habe ich mich von meinem Partner getrennt und würde gerne wieder zu meiner Familie in meine Heimat ziehen. Das dies kein Problem während der Elternzeit ist weiß ich. Aber was mache ich mit meinem Arbeitgeber? Ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst seit über 11 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren (bis Oktober) in Elternzeit und habe mich jetzt dazu entschlossen zu kündigen. Ich habe im Anschluss meiner Elternzeit meinen Resturlaub genommen, der bis Ende des Jahres geht und der auch bestätigt wurde. Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ...
Hallo, Ich arbeite in einem Betrieb für Gartengestaltung und Floristikgeschäft und bin dort als Floristmeisterin angestellt. Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit, der Floristik Betrieb wird in ein paar Monaten geschlossen, somit fällt mein Arbeitsplatz weg. Zu dieser Zeit befinde ich mich immer noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld. ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Die letzten 10 Beiträge
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit