Mitglied inaktiv
Hallo Nicola Bader! Ich hab mal eine kleine Frage. Als ich vorhin mal ausgerechnet habe, wann ich nächstes Jahr im Mutterschutz bin, ist mir aufgefallen, dass ein Schützenfest in meinen Mutterschutz fällt. Mich würde einfach interessieren, ob es Müttern im Mutterschutz erlaubt ist, auszugehen, oder auch ein Betriebfest zu besuchen (wenn es die Gesundheit und die körperliche Fitness erlaubt...). Mit freundlichen Grüßen!!!!
Hallo, klar dürfen Sie! liebe Grüsse, NB
Falls ja: im Mutterschutz (der im Übrigen vor der Geburt freiwillig ist!) muß lediglich nicht der Arbeit als Angestellte nachgegangen werden. Darüber hinaus gibt es natürlich keine wie auch immer gestalteten Gesetze, die irgendwelche Einschränkungen bedingen - wieso auch? Wie kommt frau auf derartige Gedanken?
Die Zeit vor der Entbindung könntest Du sogar arbeiten bis zum Tag der Niederkunft wenn Du das möchtest (Mußt Du aber nicht)... Die Zeit nach der Entbindung darfst Du nicht arbeiten, aber sonst alles machen.... LG Peeka
Mutterschutz ist keine Krankmeldung. Du kannst es richtig krachen lassen!
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