Bluemchen_1990
Hallo Frau Bader, ich habe seit kurzem ein individuelles Beschäftigungsverbot. Ich darf nur noch 4 Tage pro Woche arbeiten (anstatt 5 Tage/Wo). Der Arzt hat vermerkt, dass ich Mittwochs immer BV habe und die restlichen Tage normal arbeite. Mein AG hat dies so aktzeptiert. Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass ich falls möglich die Urlaubstage f. 2020 noch vor meiner Elternzeit nehmen sollte. Letzte Woche habe ich eine Woche (4 Tage) Urlaub beantragt, mein Arbeitgeber hat mir jetzt 5 volle Tage abgezogen mit der Begründung, dass das Beschäftigungsverbot nicht greift, wenn ich in dieser Woche nicht arbeite. Ist es wirklich richtig, dass ich auch Mittwochs (Tag des BV) Urlaub nehmen muss? (Ich bin übrigens nicht weg gefahren, sondern hatte viele Arzttermine und brauchte ein wenig ruhe...) Wenn ich z.B. MO DI Urlaub nehme, dann zählen aber nur 2 Urlaubstage? Und der Mittwoch ganz normal als BV? Vielen Lieben Dank.
Hallo, selbstverständlich. Der Ag zahlt diesen Tag ja auch. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Der Mittwoch zählt es würdest du arbeiten. Also 5 Tage Urlaub korrekt. Du bekommst den Mittwoch ja auch bezahlt
Mitglied inaktiv
Das ist korrekt, Du kannst nicht 4 Tage Urlaub nehmen und den Mittwoch übers BV frei nehmen. Das ist eine Urlaubswoche mit 5 Tagen. Hättest du kein anteiliges BV, wäre es doch auch nicht anders. Was du mit dem Urlaub machst, ist nicht die Frage dabei.
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