erna21
Hallo Frau Bader, ich hatte bis zur 14. SSW ein komplettes Beschätigungsverbot und seitdem ein individuelles. Das heißt, ich darf 4 Stunden pro Tag arbeiten gehen. Ich arbeite in einem Discounter, was ja doch schon recht schwere Arbeit ist (Bierkästen, Kartons mit Konserven, sämtliche Aktionsartikel, usw). Laut meinem Arbeitsvertrag müßte ich wöchentlich 30 Stunden arbeiten bei einer 6 Tage Woche. Diese wurden immer verschieden aufgeteilt. Mehrarbeit wurde auf einen Stundenkonto gutgeschrieben und ausbezahlt. Was sehr häufig der Fall war. Seit ich dieses individuelle Beschäftigungsverbot habe, werde ich aber aufgrund das ich nicht mehr wie gewohnt alle Tätigkeiten verrichten darf auch kaum noch eingesetzt. Und diese Stunden, welche ich weniger Arbeite werden von meinem Zeitkonto abgezogen. Darf mein Arbeitgeber das?? Irgendwann habe ich dann bald Minusstunden. Wie soll ich die wieder rausarbeiten, wenn ich nur die 4 Stunden am Tag arbeiten darf? Ich möchte ja arbeiten, werde aber nicht eingesetzt!! Von dem Geld, was mir wegen den zwangsabgebummelten Überstunden fehlt, ganz zu schweigen... Mit freundlichen Grüßen erna21
Hallo, wenn Sie eine 6 Tage Woche haben, dürfen Sie 6 Tage arbeiten - eben 4 Std. Und dann nicht 10 kg gelegentlich u 5 kg manchmal - und nicht strecken u bücken. Wenn es Probleme gibt, schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn auf dem Beschäftigungsverbot drauf steht "gilt für jede Tätigkeit über 4 Std. täglich", dann darfst und musst du 4 Std. täglich bei 6 Tage die Woche arbeiten. Das sind 24 Std. pro Woche. Keine Gleitzeit. Keine Stunde mehr! Das wäre eine Ordnungswidrigkeit, damit würde sich der AG strafbar machen. Dabei darfst du nicht über 10 kg heben und nicht ständig bücken oder erheblich strecken. Die nicht geleisteten Stunden kann der AG mit der Umlagekasse abrechnen. Er muss auf jeden Fall den vollen Durchschnittslohn an dich weiter bezahlen. Und spätestens wenn das Stundenkonto auf Null ist, dann bleibt es auf Null, Minus darf nicht angerechnet werden.
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