Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin in der 24. SSW und derzeit in der 2. Woche wegen Lagerungsschwindelanfällen krank geschrieben. Ich arbeite im Aussendienst und habe ein Home Office. Meine Nachfolgerin hat bereits zum 04.01.2010 begonnen. Der Sitz meiner Geschäftsstelle ist 190 km entfernt. Normalerweise fahre ich durchschnittlich 300-500 km am Tag wenn ich alle Berufsüblichen Tätigkeiten durchführen muß. (Kundenbesuche, Kaltakquisen, einarbeitung der neuen Kollegin in der Geschäftsstelle usw.) Ich bekomme ein Grundgehalt und für abgeschlossene Verträge nach deren Installation eine Provision. (pro Vertrag zwischen 200-1800 Euro) Wie sieht es rechtlich mit diesen Tätigkeiten aus? Ich meine es ist abgesehen von meiner aktuellen gesundheitlichen Situation ein großer Streßfaktor und ich fühle mich momentan nicht in der Lage diese Tätigkeiten zu 100% zu erbringen. Ich habe nun von einem individuellen Beschäftigungsverbot gelesen das der FA individuell erlassen kann. Gibt es eine Liste von Tätigkeiten oder Umständen unter denen man definitiv nicht mehr Vollzeit tätig sein kann? Habe ich im Falle eines ind. BV nur Anspruch auf mein Grundgehalt oder auf eine durchschnittliche Zahlung? Und dann konnte mir meine Firma noch nicht beantworten wieviel Tage Urlaub mir dieses Jahr zustehen. Ich bekomme 29 Tage. Gehe am 25.03.10 in Mutterschutz (errechneter Geburtstermin 06.05) Ich hoffe Sie können mir bei diesen Fragen helfen. Ich würde gerne so viel wie möglich arbeiten, aber weder mich noch das ungeborene Baby zusätzlich belasten. Viele Grüße Sandra R.
Hallo, reden Sie mit Ihrem FA - nur der kann entscheiden, ob er Ihnen ein BV ausstellt. Dann bekommen Sie ein Durchschnittsgehalt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Danke für die schnelle Antwort. Wie sieht es mit den anteiligen Urlaubstagen aus? Bis wohin wird es berechnet? Bis zum Beginn des Mutterschutzes oder bis zur Geburt? Berechnet wird es dann ja 29:12 und dann mal der Monate, oder? Viele Grüße
Mitglied inaktiv
Hallo, Wenn man anschließend in Elternzeit geht gilt: für jeden Monat, in xen auch nur 1 Tag des MuScghu fällt hat man vollen Urlaubsanspruch also mind. bis inkl. Juni, evtl. Juli, wann sind 8 Wochen nach der Geburt rum? Wenn das Kind später kommt, evtl. sogar noch Juli-Urlaub. Immer volle Monate! Steht im BEEG § 17 Viele Grüße Désirée
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Hallo, habe von meinem FA ein vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot bekommen, weil ich Angst habe mich im Großraumbüro mit Covid zu infizieren. Schlafe seit Tagen schlecht und fühle mich extrem gestresst. Home-Office hat Chef abgelehnt. Für ihn ist das Beschäftigungsverbot ok. Wer stellt mir nun eines aus, das nicht vorläufig ist?
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Hallo meine Frauenärztin hat mir ein vorläufiges individuelles beschäftigungsverbot ausgestellt ich arbeite aber teilweise im Einzelhandel wofür auch das beschäftigungsverbot sein soll und auf minijob Basis wo anders darf ich den minijob trotzdem weiter ausüben oder nicht? In dem Schreiben von der Ärztin stand nicht speziell drin für welche Tätigke ...
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Sehr geehrte Frau Bader. Gerne möchte ich in meiner Schwangerschaft in ein individuelles Beschäftigungsverbot gehen (nur 5 Stunden), da ich einen sehr anstrengenden Job habe. So weit ich weiß bezahlt der Arbeitgeber mich normal weiter. Jedoch Frage ich mich,ob es Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngeldes hat. Vielen Dank für Ihre Bem ...
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