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Liebe Frau Bader, ich bin z.zt. in der 12. SSW und wegen Risikoschwangerschaft krankgeschrieben (arbeite als Ärztin in einem mikrobiologischen Labor). Meine Ärztin erwägt jetzt, ein vorläufiges indiv. Beschäftigungsverbot auszusprechen. Meine Frage: Ich bin privat krankenversichert, wie sieht es da mit finanziellen Nachteilen aus (Beitrag des Arbeitgebers zur Krankenversicherung und zum Versorgungswerk)?. Ich habe eine recht gute Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, fahre ich damit evt. günstiger? Vielen Dank für Ihre Mühe!
Hallo, das kann man so pauschal nicht sagen. BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt, Gratifikationen und Urlaubsansprüche. KK ist egal KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Ob sich letzteres eher für Sie lohnt, ist eine Frage des abgeschlossenen Vertrages mit der KK und ergibt sich mathematisch. Gruß, NB
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Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
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Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
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