Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ind. Beschaeftigungsverbot, Anspruch und Urlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ind. Beschaeftigungsverbot, Anspruch und Urlaub

schorleweisssuess

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Hallo Frau Bader, hier meine Fragen nochmal allgemeiner. Hoffe das passt jetzt so. Vielen Dank. 1) Was wird als Bemessungszeitraum fuer das BV-Gehalt zu Grunde gelegt, wenn man die 3 Monate davor komplett im Mutterschutz war und nur Mutterschaftslohn erhalten hat? Das normale Bruttogehalt vor Mutterschutzbeginn weil Monate im Mutterschutz komplett von der Berechnung des BV Gehalts ausgeklammert werden muessen oder tatsächlich nur der Mutterschaftslohn bzw. der Zuschuss dafuer vom AG? 2) Stehen einem während dem BV ganz normal Urlaubstage zu, also sammelt man auch ganz normal währenddessen Anspruch darauf an? 3) Kann man diese übertragen und viel später bspw. erst in 2 Jahren nach Elternzeit noch nehmen oder verfallen diese und man sollte sie vor Mutterschutz Beginn lieber auszahlen lassen? 4) Wie sieht es mit tariflichen festgelegten Lohnerhöhungungen während dem BV aus? Hat man ab dem vorhergesehenen Monat der Erhöhung auch Anspruch drauf, weil man ja sonst auch diesen gehabt haette, wenn man nicht im BV waere und arbeiten wuerde? Falls ja, wird die Erhoehung dann spaeter auch teilweise bei der Berechnung des Mutterschutzlohnes beruecksichtigt? 5) Muss waehrend des BVs auch sowas wie Vwl, Fahrtgeld und Familienzulage wieder gezahlt werden, wenn man das bei normaler Anwesenheit auch jeden Monat aufs brutto bekommen haette?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das, was man ohne Bv an Gehalt bekommen würde. Ist das leistungabhängig wird als Maßstab die Zeit vor dem Mutterschaftslohn. Da dieser aber ja auch so hoch wie der Lohn sein muss, verstehe ich das Problem nicht. 2. Ja 3. Man kann sie nach der EZ nehmen 4. Man nimmt die Erhöhung mit - s. 1. 5. Fahrgeld nein, da man ja nicht fährt Liebe Grüße NB


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