Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ind. Beschäftigundgsverbot vor Kurzarbeit (nicht alle Mitarbeiter betroffen)

Frage: Ind. Beschäftigundgsverbot vor Kurzarbeit (nicht alle Mitarbeiter betroffen)

Lindalinda90

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit letzter Woche Mittwoch im individuellen Berufschäftigunsverbot bis 02.04. Seit dem Wochenende meldet mein Großbetrieb Kurzarbeit 100% für ausgewählte Mitarbeiter an. Ich bin nun in der ersten Welle mit ca. 2 anderen Kollegen von insgesamt ca. 20 Kollegen an unserem Standort betroffen für 2 Wochen, beginnend gestern, Dienstag 24.03. Offiziell soll ein Wechsel von jeweils 2 Wochen je Mitarbeiter in Kurzarbeit erfolgen. Für die Osterferien wurde Betriebsurlaub angeordnet. Darf mein AG mich in Kurzarbeit schicken, obwohl ich ein ind. Berufsverbot vor der eintretenden Kurzarbeit vorgelegt habe, obwohl nicht alle Mitarbeiter im Betrieb betroffen sind? Vom AG wird die Möglichkeit angeboten, die Kurzarbeitphase mit eigenen Urlaub abzugelten. Dies werde ich wahrscheinlich nächste Woche tun müssen, damit mein Elterngeld nächstes Jahr nicht zu sehr zusammenschrumpft.... Irgendwann ist aber auch mein Urlaub weg... Ist dies alles Rechtes ? Was raten Sie mir? Vielen Dank. Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn alle Mitarbeiter betroffen sind, darf er das. Ich finde es eine faire Lösung. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Wenn alle rotieren, ja. Denn dann wird ja niemand bevorzugt oder benachteiligt - jeden trifft es für den gleichen Zeitraum von 14 Tagen im Wechsel. Ich hörte aber, das Kurzarbeit auf Grund von Corona für das Elterngeld ausgeklammert werden soll. Oder betrifft die Kurzarbeit im Wechsel nur zB 30 MA´s von 100 - und die anderen 70 haben mit der Kurzarbeit gar nichts zu tun? Dann wäre für mich die Frage, ob dies etwas mit dem Aufgabenbereich zu tun hat. ZB kann ja die Produktion durchaus auf Kurzarbeit gestellt werden - während die Entwicklung weiterhin 100% arbeiten kann/muss.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, ich bin dieses Jahr weiterhin wg der Corona Pandemie in Kurzarbeit. Im Januar und Februar war ich auf Grund der Schwangerschaft krankgeschrieben und bin jetzt im Beschäftigungsverbot. Wirkt sich die Krankschreibung negativ auf mein Elterngeld aus und kann ich den Zeitraum auch wenn ich in Kurzarbeit war, ausklammern lassen ...

Hallo liebes Team, ich bin noch in elternzeit mit Kind 1 und bald in Mutterschutz mit kind 2. Die Elternzeit beende ich schriftlich beim Arbeitgeber vor Mutterschutz Beginn um volles Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 zu bekommen (damals berechnet vom Vollzeit Vertrag). Nun ist Durch die Pandemie die Firma meines Arbeitgebers in Kurzarbeit gem ...

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...

Guten Tag Frau Bader, mein Unternehmen plant im nächsten Monat tageweise in Kurzarbeit zu gehen. Ich bin in Teilzeit beschäftigt und derzeit in SSw14. Ist es nicht so, dass Kurzarbeit eine Entgeltersatzleistung ist und nicht zum Elterngeld hinzugerechnet wird? Wäre es legitim mich trotzdem in Kurzarbeit zu schicken? Ich hätte erhebliche wirts ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Beantragt bis 20.7.26. gleichzeitig hatte ich im Antrag eine Teilzeit in Elternzeit ab 26.2.24 beantragt. Vom 01.3.24 bis 20.6.24 habe ich in Teilzeit in Elternzeit gearbeitet 12h die Woche. Einen Vertrag dazu gibt es bis heute nicht. Wegen Kurzarbeit bin ich in Absprache mit dem ...

Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...