Sarah.m
Hallo Frau Bader, ich befinde mich gerade im ersten Jahr Elternzeit. Diese endet am 09.11.16. Ich habe ein zweites Jahr elternzeit beantragt in dem ich auf 450€ Basis, ab dem 10.11 bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten werde. Im ersten Jahr hab ich das komplette Elterngeld erhalten also nicht gesplittet. Ich arbeite in einer Geronto /Psychiatrie und erhalte bei Schwangerschaften immer ein BV. Meine Frage ist nun, wenn ich jetzt innerhalb dieses Jahres noch Schwanger werden sollte wie verhält es sich dann mit der Lohnfortzahlung? Bekomme ich die 450€ in meinem Bv? Und wie berechnet sich dann das neue elterngeld beim zweiten Kind? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen LG
Hallo, sie bekommen jeweils das Gehalt, was sie ohne eine Schwangerschaft bekommen würden. Das Elterngeld berechnet sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate der Geburt, ausgeklammert werden Monate mit Eltern Geld und Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße NB
malini
In dem BV würdest du die 450 Euro bekommen, das ist dann gleichzeitig auch die Berechnung fürs Elterngeld. Das BV greift auch erst ab November. Vom neuen ET ausgehend wird das EG aus dem Einkommen der letzten 12 Monate genommen, Mutterschutz und erstes EZ-Jahr wird ausgeklammert.
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