Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

in Elternzeit wieder schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: in Elternzeit wieder schwanger

MiniMe1982

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Sehr geehrte Fr. Bader, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich habe bisher noch keine vernüftige Antwort gefunden: Mein Sohn wurde Mitte April 2012 geboren und wir planen einen erneute Schwangerschaft. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen und bekomme Elterngeld das letzte Mal im März 2014 ausgezahlt. Wenn unser 2. Kind vorher zur Welt kommt (am liebsten noch 2013), wie berechne ich dann das Elterngeld? Bekomme ich dann nur den Mindestsatz von 300 Euro+Geschwisterbonus, weil ich die 12 Monate vor Geburt des 2. Kindes ja nur Elterngeld/Mutterschutzgeld bekommen habe? Ich bin in Vollzeit im Gesundheitswesen angestellt, muss ich meinem Arbeitgeber auch wieder sofort meine erneute Schwangerschaft mitteilen? Wir stehen zwar in Kontakt, weil er mich am liebsten schon Mai 2013 in Teilzeit/400 Euro einstellen würde, was aber vertraglich noch nicht festgehalten wurde und ich z.Zt. auch nicht möchte. Ich hoffe, ich hab es einigermaßen verständlich geschrieben und danke Ihnen jetzt schon für eine Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Es gelten die letzuten 12 Mo. vor der Geburt 2. Der AG hat einen Anspruch auf frühe Info Liebe Grüsse, NB


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