cinderella-2412
Hallo Frau Bader, Unser 1. Kind ist am 03.09.09 geboren und ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen, also bis 02.09.12. Jetzt bin ich wieder schwanger und habe einen vorr. Entbindungstermin am 07.10.12. (Also später) Da mein Arbeitgeber mir nur wieder eine Vollzeitstelle anbieten kann, ich das aber nicht möchte, sondern nur auf 400,00 Euro Basis, muss ich dann kündigen? Oder wäre ich dann, wenn man vom Mutterschutz ausgeht der Ende August beginnt, wieder weiter beschäftigt und hätte ich dann wieder 3 Jahre Elternzeit? Wäre ich dann auch wieder weiterhin über die Firma versichert? Danke für ihre Info, gruß
Hallo, der Mutterschutz beginnt doch in der 1. EZ? Dann gehen Sie einfach von der EZ in den Mutterschutz, erhalten MG und kònnen EZ nehmen. Liebe Grùsse, NB
SumSum076
Ist doch super! Deine alte Elternzeit geht bis zum 02.09, aber schon am 25.08. beginnt dein neuer Mutterschutz! Du brauchst also gar nicht arbeiten gehen und bekommst trotzdem ab dem 03.09. das Mutterschaftsgeld für dein Vollzeitgehalt! (Also keinen Teilzeitvertrag unterschreiben, nix mit 400 Euro-Job oder Kündigung!) Für die Tage 25.08 bis 02.09 bekommst du von der KK nur die 13 Euro täglich. Die 3 Jahre Elternzeit hast du dann ab Geburt des 2. Kindes! Und du bist auch wieder für 3 Jahre versichert. Und für die Monate September, Oktober, November und Dezember hast du auch wieder Urlaubsanspruch (kannste im Jahr 2015 oder 2016 nehmen) Gruß Sabine
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