Krina
Sehr geehrte Frau Bader, ich überlege ob ich im 3 EZ 1 Tag die Woche in TZ arbeiten gehe. Laut TZ Gesetz sind jedoch 15-30 Stunden vorgegeben. Ist das rechtlich binden? Mein Arbeitgeber (Behörde öffentlichentlicher Dienst) ist ziemlich kulant. Ich weiß ich habe keinen Anspruch auf weniger Stunden. Aber wenn er meinem Vorschlag zustimmt ist es in Ordnung? Da ich die erste und einzige mit Baby bin, muss ich mich immer selber schlau machen. Mit allem rund ums Thema Mutterschutz/ Elternzeit kennt sich leider keiner bei uns aus. Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo, wenn Sie sich einig sind, ist es auch mit weniger Stunden kein Problem. Liebe Grüße NB
Dojii
Ab 15h hast du einen gesetzlichen Anspruch, heißt du kannst es einfordern. Unter 15h musst du dich mit deinem Arbeitgeber beidseitig einigen. Werdet ihr euch einig, sind auch weniger als 15h kein Problem.
sternenfee75
Habe ich auch gemacht, 7 Stunden pro Woche bzw. alle 14 Tage das We gearbeitet. Solange der Arbeitgeber das ok findet.
Ani123
Meine ehemalige Kollegin hat 1 Tag á 9 Stunden gearbeitet. Das war für alle Seiten optimal. Zuvor war das nicht möglich und sie hat woanders TZ in EZ gearbeitet. Als wir ihr die o.g. Stelle anbieten konnten hat sie ihre TZ in EZ woanders beendet und ist TZ in EZ zu uns gekommen. Die Möglichkeit besteht somit und sollte ihr AG das nicht anbieten können, so können sie es auch woanders machen.
Krina
Vielen Dank an alle für die Antworten. Jetzt hab ich es verstanden. Dachte die 15 Stunden sind eine gesetzliche Anforderung. Ich habe viele Kollegen die Altersteilzeit bedingt nur 8-10 Stunden pro Tag/ Woche arbeiten. Arbeitgeber ist sehr kulant und kommt einen immer entgegen. Ach ja. Eine andere Arbeit würde ich mir nicht suchen. Will/ muss zum Glück nicht wegen dem Geld arbeiten gehen, will nur bisschen am Ball bleiben um den Anschluss nicht ganz zu verlieren. Aber danke für den Tipp.
sungirl82
Das geht. Ich hab nur 4,5 Stunden auf Minijob Basis gearbeitet (auch öffentlicher Dienst).
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