Loona82
Hallo Frau Bader, es wird nun ein wenig kompliziert und ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, da ich MuSchG und EEG sowie AAG nicht schlauer geworden bin. Ich bin noch bis zum 16.12.12 in Elternzeit und arbeite seit dem 01.05. für 10 Stunden in Teilzeit während der Elternzeit. Ab dem 17.12.12 würde ich wieder in Vollzeit anfangen zu arbeiten. Meine FÄ will mir nun bei der nächsten Untersuchung ein BV geben, da ich erneut schwanger bin. Wie viel Geld erhalte ich dann? 1. Erhalte ich bis zum 16.12.2012 beim Beschäftigungsverbot das Geld von den 10 Stunden? 2. Wie viel Geld erhalte ich dann ab dem 17.12.2012, wenn ich wieder Vollzeit arbeiten würde und das BV für 40 Stunden habe? Wie wird das berechnet? Bitte um Hilfe. Danke Loona
Hallo, Sie bekommen soviel wie Sie ohne BV erhalten würden Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
So wie Du bezahlt werden würdest. Ist genau so wie Du schreibst, bis zum 16. den Teilzeitlohn, ab dem 17. den Vollzeitlohn. Der AG bekommt es dementsprechend auch von der Kasse wieder. Alles Gute für die Schwangerschaft !
Loona82
Wo steht das denn so geschrieben? Im MuSchG steht ja nur die Klausel, die letzten 3 Gehälter bzw. 13 Wochen vor der SS. Es steht ja nirgends etwas zu dem Fall noch in Elternzeit und während dieser in Teilzeit beschäftigt und erneut schwanger. Hast du eine Quelle?
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