Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

in der Elternzeit wieder mit der Arbeit anfangen

Frage: in der Elternzeit wieder mit der Arbeit anfangen

victor

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Sehr geehrte Frau Bader, gerne würde ich bei meinem Arbeitgeber in Teilzeit ( 3 Tage die Woche ) in der Elternzeit wieder zum arbeiten anfangen, ich habe gesamt 3 Jahre Elternzeit beantragt und mein Sohn wird am 16.11.2012 1 Jahr alt. Einen Privaten Kindergrippenplatz haben wir sicher ab Oktober 2012. Einen Antrag an den Arbeitgeber haben wir schriftlich gestellt. Diesem wurde vom Arbeitgeber allerdings heute per Standard Einschreiben nicht statt gegeben. Mit der Begründung das eine Ersatzarbeitskraft eingestellt worden ist. Diese Ersatzkraft hat allerdings nur einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr der im Dezember endet ! Was würden Sie uns empfehlen wie ich mich verhalten sollte ? Was sind meine Rechte in diesem Fall ? Über eine zeitnahe Rückantwort würde ich mich freuen Mfg aus München Svenja Struwe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB


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