Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Im Vertretungsvertrag schwanger und in der Elternzeit erneut schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Im Vertretungsvertrag schwanger und in der Elternzeit erneut schwanger

Mitglied inaktiv

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Wenn man nur einen Vertretungsvertrag hat, für eine Frau die schwanger war und dann 2 Jahre Elternzeit nimmt und dann wird man innerhalb der Vertretung selbst schwanger, bekommt ein Beschäftigungsverbot und nimmt danach 2 Jahre Elternzeit (mit einem Jahr Elterngeld). --> Was passiert wenn man selbst innerhalb des 2 Jahres erneut schwanger wird? Die Person die man vertritt, ist dann ja wieder da, ist dann der Vertrag automatisch ausgelaufen und man bekommt während der Schwangerschaft gar kein Geld und dann nur den 300 Euro Mindestsatz Elterngeld? Oder rutsch man automatisch als Schwangere wieder in das Beschäftigungsverbot (mit vollem Lohnausgleich)? Oder muss man die 2 Jahre Elternzeit abwarten und bekommt dann ein Beschäftigungsverbot? Und ändert sich etwas, wenn man innerhalb des 1 Jahres Elternzeit erneut schwanger wird? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe es jetzt so, dass Ihr Vertrag so lange befristet ist, bis die Vertretene wiederkommt. Das bedeutet, dass mit dem Tag, an dem diese Bedingung eintritt, ihr Vertrag endet. Da ich nicht weiß, wann dieser Zeitpunkt war, kann ich ihm auch zu den weiteren Folgen schlecht etwas sagen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Bissl unsortiert die Angaben :-) Zuerst einmal ist wichtig ob der aktuelle Vertrag befristet ist...? Alle weiteren Planspiele sind meiner Meinung nach irgendwie davon abhängig. Während der Elternzeit gibt es aber def. kein BV, wenn also 2 Jahre Elternzeit beantragt sind, bleibt es dabei und das Elterngeld für Kind 2 wird bei 0,00€ Einkommen in den 12 Monaten vor Mutterschutz, nur der Mindestsatz. So viel vorweg. Vielleicht erst einmal Kind 1 bekommen und Gedanken machen wer und wie das 2 Jahr Elternzeit finanziert werden soll...?


Mitglied inaktiv

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Jaaa.. diese Planspiele :) der aktuelle Vertrag wäre befristet und das zweite Jahr Elternzeit durch den Partner gedeckt. Die Frage wäre aber somit schon größtenteils beantwortet, wenn es während der EZ generell kein BV gibt.


Mitglied inaktiv

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Und vielen Dank für die super schnelle Antwort!!


Mitglied inaktiv

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Nicht so fix, ich bin ja nicht Frau Bader :-) Wegen Kind 2 und Elterngeld usw. wäre dann wichtig, wann der Vertrag endet. Bekommst bestimmt bald noch ne Antwort der Fachfrau :-)


Mitglied inaktiv

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Wann der Vertrag endet könnte schon für Kind 1 Auswirkungen haben. Mutterschutzgeld, Versicherung usw.


Mitglied inaktiv

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Wenn der Vertretungsvertrag endet, dann endet dein Arbeitverhältnis, dann brauchst du kein Beschäftigungsverbot mehr. Du bist dann arbeitslos.


Sternenschnuppe

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Wann kommt die Frau die Du vertrittst genau wieder ? Wann kommt Dein erstes Kind genau ?


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Aha! Das bedeutet, man bekommt auch das Elterngeld nicht bis zum Ende (des ersten Jahres), wenn innerhalb dieser Zeit der Vertretungsvertrag ausläuft?


Mitglied inaktiv

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Also die Frau würde November 2017 zurückkommen (kann man sich das noch anders überlegen und früher zurück kommen obwohl man 2 Jahre angemeldet hat?) und der ET wäre Ende August 2016


Mitglied inaktiv

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Oh und was mir dabei noch einfällt, wenn man sich trennen würde und das zweite Jahre Elternzeit alleine überstehen müsste, wäre der Vertretungsvertrag dann ja ausgelaufen und man könnte ALG I beantragen?


Mitglied inaktiv

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Erst Planspiele mit 2 Kindern und nun die Frage nach Trennung...? Ich bin damit raus. Hoffentlich ist 1999 nicht Dein Geburtsjahr... Alles Gute :-)


Sternenschnuppe

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Ist das Kind denn betreut ?


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Es würde innerhalb der Familie betreut werden


Mitglied inaktiv

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Ja kann ich verstehen. Das Planspiel wächst auch mir langsam über den Kopf. Eine Trennung steht nicht in Planung, eher ein evtl. Jobverlust des Partners (was finanziell auf das Selbe hinauslaufen würde). Aber so ist das mit den Planspielen - alles soll möglichst theoretisch sein, je mehr persönliche Informationen - umso realistischer (nicht gut). Eigentlich will ich nur wissen inwieweit eine Frau (mit Kind) finanziell abgesichert ist und vor allem wie lange und was im Fall passieren würde, wenn sie innerhalb des genannten Zeitraums erneut schwanger werden sollte (was ja nicht so ungewöhnlich ist). Aber ich werde mich lieber mit meinen vielen Fragen an die Gewerkschaft wenden.


Sternenschnuppe

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Was planst Du jetzt eigentlich ? Zweites Kind oder Trennung ? 99 ist nicht Dein Geburtsjahr oder ? Bei Betreuung in der Familie muss dies bestätigt werden und in der Regel gibt es dann sofort irgendeinen Kurs um festzustellen ob die Betreuung wirklich da ist. Alternativ kannst Du Dir ja aber auch einfach einen neuen Job suchen in dem Jahr mit Elterngeld. Deiner ist ja eh in absehbarer Zeit weg. Dann brauchst du auch kein Amt.


Mitglied inaktiv

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Was willst du mit der Gewerkschaft? Ich würde lieber eine ordentliche Familienplanung machen, die auf einem vernünftigen beruflichen Fundament steht. Also nicht alles zur unpassendsten Zeit zusammen bringen. Wenn dein Mann eine gute Stelle hat, genug Geld verdient, dann kannst du Kinder bekommen und sie auch zu Hause versorgen. Und zu Zeiten wo ihr beide verdient, legt ihr etwas zurück für härtere Zeiten. Vater Staat sorgt nicht für alles, das müßt ihr schon selber tun.


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