Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader!! Ich bin jetzt im Mutterschutz seit 28.11. und schaue doch noch ab und zu bei mir in der Firma vorbei (2x 4Stunden). Von meinem Arbeitgeber erhalte ich dafür nichts. Nun habe ich von der KK einen Fragebogen erhalten, bei dem ich angeben soll, ob ich meine Beschäftigung während der Schutzfrist ausübe und wenn ja, ob ich dafür Entgelt erhalte. Da meine Firma auch noch 50km entfernt liegt, möchte ich da schon abgesichert sein (knapp 1h Autofahrt). Können Sie mir einen Rat geben, was ich nun angeben soll bzw. was ist, wenn ich meine Angaben nicht wahrheitsgetreu mache?? Danke für Ihre Auskunft Gruß Ina
Liebe Ina, liebe Désiréé, grundsätzlich ist der AN nicht verpflichtet, in der Zeit der Schutzfristen zu arbeiten, er kann es aber freiwillig tun. Dann ist eigentlich eine Abgeltung (meistens wird die gearbeitete Zeit hinten an den Mutterschutz drangehängt), üblich. Bei Ina stellt sich das aber wirklich wie eine Freizeitbeschäftigung dar. Dann besteht zwar normaler KK-Schutz, aber wohl keine Berufsgenossenschaft o.ä., weil der Unfall, der ja hoffentlich nicht passiert, dann inicht in der Ausübung der Tätigkeit geschieht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hm... warum bekommst Du dafür nichts? Du bist doch in den 6 Wochen VOR ET, oder? Allerdings sieht das MuSchuG nicht vor eine Art "Teilzeit" in dieser Zeit auszuüben... Da steht mehr oder weniger "ganz (arbeiten) oder gar nicht" (Anm: ich hab "ganz" gearbeitet, bis zum letzten Tag). Hm... *grübel*... was sagt denn Dein AG dazu? Ich würde mir meinen Einsatz innerhalb des MuSchu zumindest mit Sonderurlaub o. ä. (z. B. Sonderzahlung) vergüten lassen... OK... eine Hilfe war ich jetzt nicht, hm? Désirée
Mitglied inaktiv
Danke für die Antwort, aber mir geht es halt um den weiten Weg. Wenn wirklich irgendwas passieren sollte, dann war das mein privates Vergnügen.... Gruß Ina
Mitglied inaktiv
Kann ich verstehen... Ich habe zwar vor der Geburt ger keinen MuSchu genommen (also bis zum letzten Tag, freiwillig, gearbeitet), aber war nach einer Woche (nach der Geburt), wieder das erste Mal im Büro :-) Und das ist 100 km weg und das auch noch freiwillig. Allerdings nicht allzu oft, ca. jede Woche nur einmal... Auch auf eigenes Risiko, da ich meinen AG ja "nur besucht" habe ;-) Désirée
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, das ist so nicht richtig: Auf den MuSchu VOR der Geburt kann die werdende Mutter schon freiwillig verzichten, aber auf die Zeit NACH der Geburt nicht! Zumindest nicht, wenn sie AN ist! Ich habe freiwillig bis zum letzten Tag vor der G gearbeitet und hätte auch evtl. wieder früher angefangen (wg. des Geldes). Ging aber definitiv nicht! Gruß, Désirée P. S. woher kommt Ihre Aussage? §? Würde ich gerne evtl. beim nächsten Kind nutzen...
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