Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Im Mutterschutz Ablauf des 20std Vertrages und einsetzen des Vollzeitvertrages

Frage: Im Mutterschutz Ablauf des 20std Vertrages und einsetzen des Vollzeitvertrages

C.R

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Sehr geehrte Frau Bader, am 1.1. 2018 während der Elternzeit meines Sohnes habe ich bei meinem Arbeitgeber eine 20std Stelle angetreten (Elternzeit endete im Mai), die befristet war bis zum 31.12.2018. In dem Zusatzvertrag stand drin, dass ab dem 1.1.2019 wieder mein Vertrag aus dem Jahr 2014 gültig wäre in dem ich Vollzeit arbeitete. Da ich letztes Jahr schwanger geworden bin und meine Tochter am 14 Januar 2019 zur Welt kam lautet meine Frage: Steht mir ab dem 1.1.19 Mutterschaftsgeldzuschuss meiner Vollzeitstelle zu? Die Mutterschutzfrist lief bis zum 21.3.2019 und jetzt befinde ich mich in Elternzeit. Wenn ja, kann ich diese bei meinem Arbeitgeber noch einfordern!? Mit freundlichen Grüßen C.R


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab Januar ist ja der VZ-Vertrag wieder aufgelebt - also MG aus VZ Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Hast du die laufende Elternzeit (von deinem Sohn) einen Tag vor dem Mutterschutz deiner Tochter beendet?


C.R

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Die Elternzeit meines Sohnes ist letztes Jahr im Mai ausgelaufen. Lg


Mitglied inaktiv

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Aber der neue Mutterschutz begann doch schon im nov 18.... Da müsstest du doch schon Mutterschutz Lohn erhalten haben??


C.R

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Ja klar habe ich auch bekommen. Meine Frage lautet ja, ob mir ab dem 1.1.2019 der Mutterschaftszuschuss meines Vollzeitgehaltes zusteht, da der 20 std Vertrag ja auf ein Jahr befristet war und ab dem 1.1.2019 eigentlich wieder meiner Vertrag von 2014 in Kraft tritt in dem ich Vollzeit gearbeitet habe.


chrissicat

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Ja, ab Januar steht dir der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die volle Stelle zu. Wenn dein Arbeitgeber den Zuschuss nicht korrekt berechnet hat, dann fordere schriftlich die Korrektur. Rechtsgrundlage für den erhöhten Zuschuss ist Paragraph 21 Abs. 4 MuSchu.


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