C.R
Sehr geehrte Frau Bader, am 1.1. 2018 während der Elternzeit meines Sohnes habe ich bei meinem Arbeitgeber eine 20std Stelle angetreten (Elternzeit endete im Mai), die befristet war bis zum 31.12.2018. In dem Zusatzvertrag stand drin, dass ab dem 1.1.2019 wieder mein Vertrag aus dem Jahr 2014 gültig wäre in dem ich Vollzeit arbeitete. Da ich letztes Jahr schwanger geworden bin und meine Tochter am 14 Januar 2019 zur Welt kam lautet meine Frage: Steht mir ab dem 1.1.19 Mutterschaftsgeldzuschuss meiner Vollzeitstelle zu? Die Mutterschutzfrist lief bis zum 21.3.2019 und jetzt befinde ich mich in Elternzeit. Wenn ja, kann ich diese bei meinem Arbeitgeber noch einfordern!? Mit freundlichen Grüßen C.R
Hallo, ab Januar ist ja der VZ-Vertrag wieder aufgelebt - also MG aus VZ Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Hast du die laufende Elternzeit (von deinem Sohn) einen Tag vor dem Mutterschutz deiner Tochter beendet?
C.R
Die Elternzeit meines Sohnes ist letztes Jahr im Mai ausgelaufen. Lg
Mitglied inaktiv
Aber der neue Mutterschutz begann doch schon im nov 18.... Da müsstest du doch schon Mutterschutz Lohn erhalten haben??
C.R
Ja klar habe ich auch bekommen. Meine Frage lautet ja, ob mir ab dem 1.1.2019 der Mutterschaftszuschuss meines Vollzeitgehaltes zusteht, da der 20 std Vertrag ja auf ein Jahr befristet war und ab dem 1.1.2019 eigentlich wieder meiner Vertrag von 2014 in Kraft tritt in dem ich Vollzeit gearbeitet habe.
chrissicat
Ja, ab Januar steht dir der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die volle Stelle zu. Wenn dein Arbeitgeber den Zuschuss nicht korrekt berechnet hat, dann fordere schriftlich die Korrektur. Rechtsgrundlage für den erhöhten Zuschuss ist Paragraph 21 Abs. 4 MuSchu.
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz. Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt... Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...
Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Die letzten 10 Beiträge
- Provisionsauszahlung während Elternzeit
- Lohn BV
- Gehalt im BV direkt im Anschluss an Elternzeit
- Nachtrag Unterhaltsvorschuss
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag
- Unterhaltsvorschuss
- Resturlaub nach Elternzeit Vollzeit zu Teilzeit
- Elternzeit/Elterngeld
- Finanzielle Unterstützung
- Elternzeit Kinderbetreuung