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Hallo Frau Bader! Ich will mich nach der EZ wieder bewerben. Mit 2 Kindern keine leichte Aufgabe...Darf ich im Lebenslauf meine große Tochter einfach weglassen? Und muss ich im Bewerbungsgespräch sagen, dass ich 2 Kinder hab? Das kann dem AG doch völlig wurst sein, ob ich 1 oder 2 Kinder habe, oder?
Hallo, im schriftl. kann man persönliche Dinge weglassen, wenn es aber zu einem Gespräch kommt u der AG fragt explizit, wird es problematischer. Wenn man dann lügt u er sieht es später auf der Lohnsteuerkarte, wird er einen Verlust des Vertrausenverhältnisses sehen u mglw. den Probezeit ausznutzen. Liebe Grüsse, NB
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Du kannst auch beide Kinder verschweigen. Das ist egal. LG Arlett
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wenn ich der ag wär, ich würd dich aber dann pronto wieder rauswerfen....
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Na nur gut, dass Kinder noch kein Kündigungsgrund sind. LG kopfschüttelnde Arlett
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Die Frage nach vorhandenen Kindern/Kinderwunsch ist bei der Einstellung nicht erlaubt. Lügen oder Schweigen berechtigt den AG nicht zur Kündigung.
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aber vielleicht findet der belogene ag einen anderen grund????
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...schließlich hab ich sonst eine Lücke im Lebenslauf (EZ). Das erste war während des Studiums, das fällt nicht so auf...
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meinst du, der ag bekommt ein gutes bild von dir, wenn er merkt, du hast 2 kinder??? und er wird es merken, zumal dein kind2 ja noch nicht mal geboren ist, also noch sehr klein sein wird, wenn du wieder arbeiten willst. gleichstellungsgesetz hin oder her, ich finde, es ist ein riesenunterschied ob ein an ein oder zwei kinder hat. ich als ag käme mir betrogen vor.
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