Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Im Krankenschein Schwanger

Frage: Im Krankenschein Schwanger

Chrissi0406

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Guten Tag, Ich bräuchte mal Ihre Hilfe. Ich bin ca ein Jahr Krankgeschrieben bin aber noch in einem Arbeitsverhältnis. In einem Monat soll ich ausgesteuert werden. Anträge des Arbeitsamtes liegen schon vor. Nun zur meiner Frage da ich in der Möbel Branche arbeite und 38 Jahre bin redet mein Arzt von BV. Ich bin in der 7ten Woche Schwanger. Wer kommt jetzt für meinen Unterhalt auf wenn wir vom Krankenschein in den BV wechseln. Wo muss ich mich melden und ist das überhaupt Ratsam oder wirkt sich die BV negativ auf mich aus im Bezug auf Gelder usw. Langsam verzweifel ich. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Krankschreibung geht dem BV vor. Somit spielt ein BV keine Rolle. Es geht insbesondere nicht, die Krankschreibung nur deshalb zu unterbrechen, um ein BV zu bekommen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Wenn du krank bist, bist du krank, da kannst du nicht ins "BV wechseln", weil die Grundvoraussetzung für ein BV ist Arbeitsfähigkeit!


mellomania

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der krankenschein geht immer vor. um ein bv zu erhalten, musst du komplett arbeitsfähig sein. zum zweiten ist der arzt NICHT für ein bv zuständig, welches den arbeitsplatz betrifft. zum dritten ist der beruf in der möbelbranche und dein alter von 38 KEIN grund, deiner tätigkeit nicht nachzugehen. wenn du gesund bist, mit attest! teilst du deinem AG die schwangerschaft mit und dieser alleine! führt die vorgeschriebene gefährdungsbeurteilung durch. ist dein arbeitsplatz mutterschutzrechtlich ok, arbeitest du ganz normal. ist dein platz nicht ok, muss dir der AG ersatztätigkeiten zuweisen. das kann ablage, büro, telefon, empfang etc sein. ein mitspracherecht hierzu hast du nicht! erst wenn das alles nicht geht, spricht der AG!!!! ein bv aus.


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