Hallo, meine tochter ist am 24.4.08 geboren. im oktober 07 habe ich vom gewerbeaufsichtsamt ein beschäftigungsverbot bekommen, kurz vor der geburt sind wir weggezogen (75 km vom arbeitgeber entfernt). Als mein chef erfuhr, das wir wegziehen, wurde mir gesagt, das ich doch dann bitte kündigen solle, da ich ja bei der entfernung nicht mehr für ihn arbeite könnte. Ich habe mein recht auf erziehungsurlaub (erstmal für 2 Jahre )aber in anspruch genommen und nicht gekündigt. wusste ja auch nicht, ob wir dort mal wieder hinziehen werden, ................ den antrag auf erziehungsurlaub habe ich schriftlich dort eingereicht, ging auch soweit alles klar. Kontakt besteht zur firma leider nicht mehr, mir wurde nicht mal richtig zur geburt gratuliert. Mein chef und seine frau sind seit der Ankündigung der SS sehr schwierig, und dann ja auch noch das frühe beschäftigungsverbot. es war plötzlich ein sehr schwieriges Verhältnis. Jetzt habe ich hier im Ort ein jobangebot - geringfügige beschäftigung (ca. 11 h in der Woche) - habe dort damals meine ausbildung gemacht :-) Habe jetzt erfahren, das mein alter arbeitgeber für den neuen job beim anderen arbeitgeber seine zustimmung geben muss :-( ich möchte meinem alten chef auf keinen fall vor die augen treten und auch nicht mit ihm telefonieren! ER wird NIE eine zustimmung geben, er muss zwar dann eine begründung der ablehnung stellen, aber ich will auf keinen fall stress und ärger, auf keinen fall weitere schritte bei ablehnung einleiten,... Wenn ich jetzt bei ihm kündige, was hat das für AUSWIRKUNGEN und NACHTEILE??? und wie ist die kündigungsfrist: also ab wann dürfte ich die neue tätigkeit ausüben? was muss ich beachten? Vielen Dank schon mal im Voraus. GLG
Mitglied inaktiv - 04.04.2009, 21:19