Ich würde gerne einige Std/Woche bei meinem Arbeitgeber arbeiten. So wie ich das nun aber raushöre, geht er davon aus, das das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht. Das sehe ich aber nicht so. Ich befinde mich seit dem 29.4.02 im Erziehungsurlaub und habe drei Jahre beantragt. Er meinte, das Firmen unter 15 Mitarbeiter die Mütter nicht weiter beschäftigten müssen, also das Arbeitsverhältnis beendet sei! Ist mein Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, mich nach dem beantragten Erziehungsurlaub zu beschäftigen und wie sieht es mit einer stundenweisen Beschäftigung während des Erziehungsurlaubes aus????
Mitglied inaktiv - 07.02.2003, 10:27
Antwort auf:
Arbeiten im Erziehungsurlaub beim Arbeitgeber
Hallo,
grds. haben Sie einen Arbeitsvertrag.
Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist.
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2003
Antwort auf:
Arbeiten im Erziehungsurlaub beim Arbeitgeber
Hallo Silli
ich befinde mich auch im Erziehungsurlaub und arbeite 30 Std. pro Woche. Dies ist für Eltern deren Kinder ab 2001 geboren sind erlaubt. Dein Chef muss dich nicht jetzt „dazuarbeiten” lassen er kann es dir aber auch erlauben in einer anderen Firma bis zu 30 Std. wöchentlich zu arbeiten. Dein Chef muss dich am 30.4.2005 aber wieder einstellen. Zu den alten Bedingungen. Ganz egal wieviele Beschäftigte der Betrieb hat.
TIPP: Bei Pro Famila gibt es Broschüren zum Erziehungsurlaub und auch eine gute Beratung!
;-) Viele Grüße dragsa
Mitglied inaktiv - 07.02.2003, 13:15