Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Im Erziehungsurlaub als Haushaltshilfe arbeiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Im Erziehungsurlaub als Haushaltshilfe arbeiten?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, meine Freundin hat nun in der 32. SSW vorzeitige Wehen und bekommt vom Arzt eine Haushaltshilfe verordnet. Da sie keine Fremde daheim haben mag, wollte ich diesen Job gern übernehmen. Mich würde nun interessieren (wird von der Krankenkasse bezahlt), ob dann auch Abzüge zu zahlen sind und wer die entrichtet? Eine Steuerfreistellung bis 630 DM hätte ich, kommt die auch zum Tragen, wenn es von solch öffentlicher Seite (KK) bezahlt wird? Oder ist das bei "öffentlichen" Zuschüssen anders? Darf man dann auch maximal bis 630 DM gehen? Diesen Betrag würde man schon bei 3 Std. täglich erreichen, ihn zu überschreiten ist daher recht wahrscheinlich. Danke im voraus, Sonja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sonja, ich bin gar nicht sicher, ob die KK Sie dafür nimmt, den es gibt hierfür eine spezielle Ausbildung (ich gehe davon aus, dass Sie diese nicht haben). Ansonsten ist ein 630 er rein theoretisch auch bei einer KK möglich. Dann würde diese pauschal die Abzüge zahlen, Sie haben aber keinen Krankenversicherungsschutz. Ich denke aber, dass man dort feste Vorgehensweisen hat. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Muß vielleicht noch dazu sagen, daß ich selber im Erziehungsurlaub bin. Darf man dann überhaupt in einer anderen Beschäftigung über 630 DM verdienen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sonja, 1. brauchen Sie die Zustimmung Ihres AGs 2. Dürfen Sie die Arbeitshöchstzeiten (19 bzw. 30 Std.) nicht überschreiten. Gruß, NB


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