Franzi2.12
Mein kind soll am 8.11 zur Welt kommen. Ich werde nach meinem Mutterschutz 29 Tage Resturlaub von diesem Jahr nehmen und anschließend 10 Tage neuen Urlaub muss ich trotzdem Elterngeld beantragen??? Ich habe gelesenen dass sich das Elterngeld mit dem mutterschaftsgeld verrechnet. Und das verwirrt mich nun weil ich ja keine Elternzeit nehme.
Hallo, wenn Sie mehr als 30 Std/ Wo arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf EG Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Auch wenn du zwischen Mutterschutz und Elternzeit noch Urlaub nimmst, wird dein Mutterschaftsgeld auf dein Elterngeld angerechnet. Und das Gehalt, was du für den Urlaub im LM 4 bekommst, wird beim Elterngeld für LM 4 angerechnet. (Warum nimmst du den Urlaub nicht im Anschluss an die Elternzeit?) Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Elterngeld beantragen mußt du nicht, aber es wäre, sei mir nicht böse für die formulierung, selten dämlich es nicht zu machen. Ausser du hast vor eh mehr als 30 Std zu arbeiten. Ist auch die Frage wie ihr euch die Betreuung eines so kleinen Kindes vorstellt.
Franzi2.12
Ich arbeite in einer Kita und darf mein Kind mitnehmen. Ich werde auch mehr als 30 Stunden arbeiten. Mir ist nur nicht ganz klar ob ich trotzdem eine Elternzeit beantragen muss weil ich sie ja gar nicht nehmen will! Und meinen Resturlaub sowie Überstunden muss ich ja so schnell wie möglich nehmen das passt dann gut.
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