imane -255
Sehr geehrte Frau Bader, ich komme aus Algerien und wohne in deutschland seit 18-01-2013 ich bin verheiratet , mein Mann hat die Deutschangehörigkeit und ich besitze einen Aufenthaltstitel 30 gültig bis 24-11-2015 Jetzt bin ich schwanger in 09. Monat und habe keine Arbeit , mein Mann arbeitet 40 stunden pro Woche meine Frage ist: kann ich Elterngeld bekommen? Auf eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen grüßen frau Imane
Hallo, Ausländerinnen und Ausländer haben einen Anspruch, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist. Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen ohne Weiteres. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen nur dann, wenn sie oder er auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder war. Erst nach einem Aufenthalt in Deutschland von drei Jahren kann Elterngeld erhalten, wer eine Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz, bei Aussetzung der Abschiebung oder wegen des Bestehens von Ausreisehindernissen besitzt. Kein Elterngeld erhalten ausländische Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung oder in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen Höchstzeitraum besitzen. Bei diesen Personen wird von Gesetzes wegen ebenso von einem vorübergehenden Aufenthalt ausgegangen wie bei Personen, die als Asylbewerberin oder Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung besitzen oder sich nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten. Auch eine erlaubte Erwerbstätigkeit führt in diesen Fällen nicht zu einem Anspruch auf Elterngeld. Liebe Grüße NB
peekaboo
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