Unser Sohn 8 Jahre besucht seit 2 Jahren den Hort. Er hat seit der Geburt eine Hüfterkrankung. Es ist eine normale Schule und der Hortvertrag wurde mit dem Wissen der Erkrankung abgeschlossen. Jetzt nach 2 Jahren soll ich einen Haftungsausschluß unterschreiben. Habe mich schon mit den Ärzten, der Gesetzlichen Unfallversicherung und der Leitenden Angestellten für Hortangelegenheiten der Stadt in Verbindung gesetzt und alle sagten ich soll das nicht unterschreiben, aber der Hort läßt sich nicht locker. Wie sieht es rechtlich aus. Ich und alle anderen meinen wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, kann der Betreuerin nichts passieren. Mit freundlichen Grüßen J.T.
von Cat-6/12 am 24.05.2014, 21:30