Hort will Haftungsausschluß wegen Erkrankung des Kindes.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hort will Haftungsausschluß wegen Erkrankung des Kindes.

Unser Sohn 8 Jahre besucht seit 2 Jahren den Hort. Er hat seit der Geburt eine Hüfterkrankung. Es ist eine normale Schule und der Hortvertrag wurde mit dem Wissen der Erkrankung abgeschlossen. Jetzt nach 2 Jahren soll ich einen Haftungsausschluß unterschreiben. Habe mich schon mit den Ärzten, der Gesetzlichen Unfallversicherung und der Leitenden Angestellten für Hortangelegenheiten der Stadt in Verbindung gesetzt und alle sagten ich soll das nicht unterschreiben, aber der Hort läßt sich nicht locker. Wie sieht es rechtlich aus. Ich und alle anderen meinen wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, kann der Betreuerin nichts passieren. Mit freundlichen Grüßen J.T.

von Cat-6/12 am 24.05.2014, 21:30



Antwort auf: Hort will Haftungsausschluß wegen Erkrankung des Kindes.

Hallo, Haftungsausschluss wofür? Wenn doch die Aufsichtsbehörde auf Ihrer Seite ist, würde ich nicht unterschreiben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2014



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