Wunder44
Guten Tag, ich habe ein kleines Kind,4 Jahre und eine Mutter die nicht allein zurecht kommt und bei mir wohnt,aber keine Pflegestufe beantragt hat. Habe einen langen Weg zur Arbeit. Gibt es die Möglichkeit so ins Home Office zu kommen oder funktioniert das nur, wenn eine Pflegestufe vorliegt und nur ein Kind alleine wird wahrscheinlich auch nicht reichen um sogar Anspruch auf Homeoffice zu haben, gibt es wahrscheinlich gar nicht. Wird bei der Mutter, wenn sie eine Pflegestufe beantragt irgendwas bei mir abgezogen oder verrechnet. Hörte mal da gibt es irgendwas wenn man jemanden pflegt. Und das man nur 1x jemanden pflegen kann. Was ist wenn mein Vater oder Onkel später mal was haben? Danke
Hallo, das Kind hat Anspruch auf einen Kindergartenplatz nach Ihrem Bedarf. Zum Thema Pflegestufe berate ich hier leider nicht. Liebe Grüße NB
Wunder44
Wo würde der Arbeitgeber ein Schreiben, dass ich jemanden pflege oder anwesend sein muss einreichen? Ich muss nur das sein, falls was passiert. Kann also nebenher in Ruhe im Homeoffice arbeiten.
mellomania
die frage ist, ob das überhaupt eine berechtigung auf homeoffice ist. das kind kannst du betreuen lassen, du hast einen rechtsanspruch seit dem 1. lebensjahr. wenn du das nicht willst, musst du schauen wie du das hinbekommst. also ist das kind mal gar kein grund für homeoffice bzw. du hast deswegen keine berechtigung. ob die mutter eine berechtigung auslöst über die 10 tage pro jahr hinaus weiß ich nicht aber 10 tage pro jahr pro person hast du, dich freistellen zu lassen, um einen pflegedienst oder pflegeplatz zu suchen. was sagt der AG zu dem?
Pamo
Lass dir von deiner Mutter eine Vollmacht unterschreiben. Dann beantragst du für sie formlos bei ihrer Pflegekasse eine Pflegestufe. Dann bekommt sie Pflegekassenleistungen. Das wäre der erste Schritt. Mit deinem Arbeitgeber hat das nichts zu tun. Das Kind hat Anspruch auf Betreuung durch Kita oder Großtagespflege. Das kannst du mit der Gemeindeverwaltung klären. Auch dies hat mit deinem AG nichts zu tun. Ob Arbeiten im Homeoffice für dich möglich ist, klärst du mit deinem Arbeitgeber. Das wird von der Art deiner Tätigkeit abhängen. Homeoffice bedeutet nicht, dass du freigestellt bist und dich Zuhause um Kind und Mutter kümmerst, sondern dass du ganz normal deine Regelarbeitszeit von Zuhause abarbeitest.
Felica
Selbst wenn due Mutter einen pflegegrad bekommt, heisst das nicht das du Anspruch auf homeoffice hast. Worauf du aber beim erstanspruch ein Recht hast, ist Sonderurlaub damit ihr das in due Wege leiten könnt. Auch wirst du schauen müssen wegen deiner Arbeitszeiten. Den der Pfkegeaufwand den man ermitteln wird, wird zu deinen Arbeitszeize zuaddiert und darf dann 45 Std dir Woche nicht überschreiten. Du darfst auch mehrere Leute gleichzeitig pflegen solange du nicht über die höchstarbeitszeit kommst. Dein Kind ist eine völlig andere Sache. Das ist Privatsache, zumal du einen Rechtsanspruch auf einen betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag hast. Wenn du den nicht einfordert, ist das mit allen Konsequenzen dein eigenes Problem.
KielSprotte
1. bist du doch seit Ewigkeiten in 100% Kurzarbeit und 2. hast du doch einen Riesenaufstand mit deinem AG gemacht, damit du die gewünschten Arbeitszeiten bekommt (eben die, die durch KIGA abgedeckt sind). Was hast du denn nun wieder für Ideen? Du hast doch seit der EZ (also seid fast einem Jahr) gar nicht aktiv gearbeitet - vielleicht solltest du es einfach mal ausprobieren, statt immer neue Ideen zu entwickeln?
Mitglied inaktiv
Kielsprotte nicht zu vergessen, dass sie tageweise unbezahlten Urlaub haben wollte Und das mit der Kurzarbeit - ob das so alles stimmt
Wunder44
Wow einige haben ja hier gar kein eigenes Leben.
Wunder44
@ Pamo und Felicia Wenn ich eine Person pflege, was hat das alles für Auswirkungen auf mich? Hörte auch mal von Rentenpunkten wie bei Kinderbercküsichtigungszeiten.
Suomi
Um Rentenpunkte zu erwerben, muss der Pflegebedürftige Pflegegrad 2 oder höher haben und zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen zu Hause versorgt werden. Die Pflegeperson darf nicht erwerbsmäßig pflegen und nicht mehr als 30 Wochenstunden berufstätig sein. Über das Thema kann man sich sehr gut und einfach im Internet informieren
Felica
Soumi hat es gut zusammengefasst. Ich musste zudem eine Kinderbetreuung nachweisen. Ob das bindend ist keine Ahnung, wurde aber abgefragt bei mir. Da war ich aber auch gesetzlicher Betreuer.
Wunder44
Muss man verwandt sein, muss man zusammen wohnen und wie oft kann man verschiedene Personen pflegen? Mutter, Onkel, Vater des nicht Ehemannes.. Uns hat man jedes Jahr plus 10 Tage Urlaub?
Mitglied inaktiv
Die 10 Tage gibt es nur um die Pflege zu regeln!!!! Die kann man nicht nach belieben nehmen, wie es einen passt Google mal selber: https://www.ikk-classic.de/pk/leistungen/pflegeversicherung/pflegezeit-pflegeunterstuetzungsgeld?mc=paid.sea.gl.pflege.pflegezeit-pflegeunterstuetzungsgeld.dynamic&gclid=Cj0KCQjwiNSLBhCPARIsAKNS4_eYvJQzpLJyx2D83LgFoLoW1_UgF42u_FTkI421dhjDsnhEQng0e4QaAh0IEALw_wcB
Felica
Ich schrieb doch das es einmalig Sonderurlaub gibt um das zu regeln. Wie wäre es wenn du dich selbst mal an die Pflegekasse wendest? Die werden dir dann gerne weiterhelfen. Musst du ja sowieso bereits deine Mutter. Rechne aber nicht damit das das schnell geht. Bis der MD kommt, wenn er denn dann kommt, kann es auch schon mal fast 2 Monate dauern. Immerhin scheint es bei euch nicht zu eilen wenn es bisher auch so ging.
cube
Liebe Wunder44, sei mir nicht böse, aber man muss nicht 24/7 im Forum verbringen um mit zubekommen, dass du bereits sehr viele Fragen in die Richtung gestellt hast, möglichst nicht arbeiten gehen zu müssen im Sinne von "vor Ort sein müssen", Wunscharbeitszeiten etc. Die Betreuung deines Kindes ist deine Privatsache - der AG muss dahingehend gar keine Zugeständnisse machen. Dein Kind muss schlicht & ergreifend so betreut sein, dass du vollumfänglich deinen vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten gerecht werden kannst. Die Betreuung deiner Mutter kann nur NEBEN deiner Arbeitszeit stattfinden - nicht WÄHREND. Heißt, auch eine Pflegestufe ist kein Grund dafür, dass dein AG dir HO gewähren müsste. Wie gesagt: Pflege findet um deine Arbeitszeit herum statt. Also kann dies gar ein Grund sein, dir HO gewähren zu müssen. Wenn deine Mutter so pflegebedürftig ist, dass sie eine Betreuung benötigt, die mit deinen Arbeitszeiten nicht zu vereinbaren ist, muss die Pflege einanderer übernehmen. Die 10 Tage Sonderurlaub stehen dir zu - aber auch nicht, wie es dir am Besten in den Kram passt. Sorry, aber deine Fragen (und Reaktionen auf Antworten) erwecken zumindest den Eindruck, dass es dir dabei hauptsächlich darum geht, möglichst wenig verpflichtende Arbeitszeiten zu haben/möglichst wenig überhaupt arbeiten zu müssen und gleichzeitig aber möglichst keine finanziellen Einbußen dabei zu haben.
KielSprotte
Vor allem wo wir hier von 15 Std./Woche reden. Wenn man diese geringe Stundenzahl nicht organisieren / leisen kann oder eher will - tut mir einfach nur noch der Arbeitgeber leid.
Mitglied inaktiv
Hier noch sowas komisches https://m.rund-ums-baby.de/recht/Unbezahlter-Urlaub_220962.htm Scheinbar ist ihr AG ihr jetzt mit Kurzarbeit entgegen gekommen.....
Ähnliche Fragen
Guten Tag, mein Sohn ist 17 Monate alt und ich plane den Wiedereinstieg (in Teilzeit) in meinem Job, wo ich 2 Jahre Elternteil eingereicht hatte. Nach einen unverbindlichen Gespräch mit meinem Vorgesetzten signalisierte er mir, dass ich höchstens ein Tag in Home- Office arbeiten dürfte. Meine Kollegen arbeiten jedoch wegen der Corona Pandemie auss ...
Hallo, meine Frage bezieht sich aufs Stillen während einer TZ-Beschäftigung im HomeOffice bei einem über 1jährigem Baby, die nicht extra auf die Arbeitszeit angerechnet werden - stehen einem Still-Pausen zu? Wenn ja, wie lange? Vielen Dank im Voraus.
Guten Tag Frau Bader, ich bin für eine Prüfungs- und Beratungsgesellschaft seid 2013 im Personalmarketing und Recruiting tätig. In 2016 habe ich unseren großen bekommen und nach einem Jahr Elternzeit bin ich Teilzeit in Elternzeit mit 50Prozent wieder eingestiegen. Ende 2018 kam unsere Kleine zur Welt. Im Sommer 2019 sind wir wegen der Arbeit mei ...
Hallo Frau Bader, ich bin zum ersten Mal schwanger und sehr unerfahren trotz meines Alters. Ich bin in der 7SSW und habe morgen meinen ersten Termin bei meiner Frauenärztin. Nachdem Termin wollte ich meiner Führungskraft meine Schwangerschaft mitteilen, um mich und mein ungeborenes Baby zu schützen. Ich bin Kundenberaterin und habe daher ständig ...
Sehr geehrte Frau Bäder, ich habe die merkwürdige Situation, dass mir eine Vorgesetzt verbieten wollte, meinen vierjährigen Sohn während einer Videokonferenz zu beaufsichtigen. Es würde meine Produktivität mindern. Uns das sagte sie sofort zu Beginn der Konferenz. Mein Mann kann mich leider nicht immer unterstützen und ich weiß nun nicht, was ...
Ich bin Angestellter im TVÖD. Mein Sohn, 11monate, benötigt bald eine OP mit stationärem Aufenthalt in der Klinik von 8-10Tagen. Danach benötigt er noch erhöhten Pflegebedarf. Coronabedingt darf ich ihn in der Klinik selbst nicht besuchen, meine Frau wird aber die komplette Zeit dabei sein. Momentan schreibt Sie an Ihrer Dr. Arbeit im Home Office, ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite schon seit Wochen im Home Office aufgrund der Pandemie und der Kinderbetreuung. Normalerweise habe ich sowieso 2x die Woche Home Office. Jetzt hat mein Chef anklingen lassen, es gäbe keinen Grund mehr nur im Home Office zu bleiben, da man im Büro ja besser Dinge besprechen kann und die Gastonomie würde j ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn (14 Monate alt) besucht seit 01.06.2022 Kita. Die Eingewöhnung hat leider aus vielen Gründen nicht geklappt und die Kita-Leitung wird uns höchstwahrscheinlich vorschlagen, unseren Sohn abzumelden. Meine Frau hat gleichzeitig zum 01.06.2022 eine neue Arbeit aufgenommen und arbeitet in Teilzeit. Sie muss 2 Tage im Büro s ...
Hallo Frau Bader, Ich arbeite aktuell in Elternteilzeit im Home Office. In ein paar Monaten bin ich wieder im Mutterschutz und möchte im Anschluss daran wieder in Elternteilzeit im Home Office mit nochmals verringerter Stundenzahl weiterarbeiten. Soviel zum Hintergrund, nun zur Frage. Ich werde meine aktuelle Elternzeit zum Mutterschutz beenden ...
Hallo, Ich wollte mich mal erkundigen wie und ob es eine Staffelung der Stillpausen bei den jeweiligen Arbeitsstunden gibt? Konkret. Ich bin in Elternteilzeit im Homeoffice mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15h (3h/Tag). Steht mir eine Stillpause zu und wie lange dürfte diese ausfallen? Mein Baby ist 4 Monate und ich Stille etwa alle 2h. ...
Die letzten 10 Beiträge
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger
- Was passiert mit der (zugewiesenen) Ehewohnung nach der Scheidung? (Mietverhältnis)
- Kündigungsfrist
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit
- Längere Lücke in Lebenslauf als Grund für Arbeitslosigkeit
- früher von der Arbeit weg wegen "Kind krank": Gehalt an diesem Tag?
- Umgang bei größerer Entfernung/pflegebedürftige Oma
- Umgangsverfahren gegen Kinderwille