Nailo
Hallo, ich befinde mich ab dem 04.11. im Mutterschutz. Bislang war ich in der Steuerklasse 4, diese wechselt nun ab November in die Steuerklasse 5, da nach meiner Kenntnis der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld steuerfrei ist und sich aus den Nettobezügen der letzten 3 Monate berechnet. Bei der Steuererklärung kann es dann allerdings wg. dem Progressionsvorbehalt zu Nachzahlungen kommen...aber nun gut... Nun meine Frage: Ich habe die Info, dass ich während des Mutterschutzes auch die Jahressonderzahlung erhalte, wie genau wird dies dann berechnet? Da die Jahressonderzahlung ja in meinen normalen Nettobezügen ja nicht inbegriffen ist, die Steuerklasse 5 dürfte doch keinen Einfluss haben, oder? Viele Grüße!
Hallo, ich bin kein Steuerberater, gehe aber davon aus, dass die Jahressonderzahlung mit Ihrer Steuerklasse versteuert wird. Die Jahressonderzahlung gehört steuerlich zu den "sonstigen Bezügen". Der Arbeitgeber hat die Steuer nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn unter Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle zu ermitteln. Der sonstige Bezug wird durch die Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle so besteuert, als wenn er gleichmäßig jeden Monat mit einem Zwölftel dem Arbeitnehmer zugeflossen wäre. Durch die progressive Wirkung des Steuertarifs ergibt sich dabei regelmäßig ein höherer Steuersatz. Liebe Grüße, Nb
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