Julia-K
Hallo, Ich bräuchte mal dringend Rat und hoffe darauf, Licht ins Dunkel bringen zu können... Ich bin derzeit in der 37. ssw. Mein offizieller ET ist der 29.5. Unser Sohn wird aber am 16.5. per Kaiserschnitt geholt. So, nun zum eigentlichen Problem! Bei uns geht der Mann in Elternzeit - geplant ist 1 Jahr. Da ich die besser verdienende bin und zudem eine Selbstständigkeit verfolge, die ich nicht lange aussetzen kann/will. Ich werde nach der Geburt 8 Wochen zuhause bleiben und dann wird mein Freund daheim bleiben. Aus irgendeinem unerfindlich blöden Grund, haben wir uns mit dem Datum auf dem Elternzeit Antrag vertan. Entbindung ist am 16.5. und auf dem Antrag steht, das er am dann am 16.7. in Elternzeit geht. Wir haben aus versehen einfach 2 Monate drauf gerechnet anstatt 8 Wochen... 8 Wochen wären ab Entbindung der 11.7. - nun gut, das ist jetzt gelaufen! Mein Freund war der Meinung, das er seinem Arbeitgeber VOR den 8 Wochen bis zum Eintritt in die Elternzeit mitteilen möchte, das er eben diese für 1 Jahr nimmt... ab 8 Wochen vorher besteht ja Kündigungsschutz! Sicherlich nett gemeint von ihm - aber die Returkutsche kommt gerade... Sein oberster Chef war gestern im Laden und hat ihm zwischen Tür & Angel erklärt, das er sich doch bitte heute Abend von seinen Kollegen zu verabschieden habe und bis zum Eintritt in die Elternzeit in eine andere Filiale zu arbeiten habe. Sein Chef packt es unter das Deckmäntelchen, das er sich noch nicht sicher wäre was die Verlängerung seines Vertrages betrifft. Er will jetzt testen, wie er sich unter neuen, ungewohnten Arbeitsbedingungen schlägt. Reine Schikane - wie ich finde, aber nun gut, dann ist das so. Alle in dem Betrieb haben „anfangs“ nur befristete Arbeitsverträge über 1 Jahr, die dann irgendwann in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übergehen. Er arbeitet seit 1 1/2 Jahren in diesem Betrieb und sein Vertrag würde zum 1.12.2019 auslaufen. Da sein Chef ja jetzt durch unseren Fehler auf dem Antrag zur Elternzeit quasi eine Woche länger Zeit hat, ihn noch VOR Antritt der Elternzeit zu Kündigen, machen wir uns natürlich große Sorgen. Somit hätte er Zeit bis zum 21.5. diese Kündigung auszusprechen. ABER muss da KEINE Kündigungsfrist eingehalten werden?! Normalerweise liegt diese ja bei 4 Wochen. Sollte er jetzt kündigen, rutscht er unter Einhaltung der Kündigungsfrist in die 8 Wochen VOR der Elternzeit in der man ja (rein theoretisch) unkündbar ist. Dazu finde ich leider so gar nichts im Internet. Des weiteren, eine Frage zum Auslaufen des Vertrages... dies ist ja meines Wissens nach auch IN der Elternzeit gültig, richtig?! Wie würde das laufen?! Muss sein Arbeitgeber ihn darüber informieren, das er den Vertrag nicht verlängert?! Wonach würde denn im Falle eines Auslaufens des Vertrages das restliche Elterngeld berechnet?! Von dem Arbeitslosengeld in das er ja dann zwangsläufig rutschen würde oder weiterhin nach seinem letzten verdienten Netto Gehalt?! Was passiert, sollte das Kind eher kommen?! Es gilt trotzdem das Datum, welches er auf dem Antrag geschrieben und ja auch genehmigt bekommen hat? Genehmigung ist in dem Fall aber wohl nicht gleich zu setzen mit Kündigungsschutz, oder?! Der greift so oder so erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit, richtig?! Wie ihr seht, alles seeehr kompliziert. Um Antworten wäre ich wirklich unendlich dankbar - denn so langsam machen sich Existenz Ängste breit und das 2 Wochen vor Entbindung. Lg Julia
Hallo, bitte die Hinweise lesen u kurz u allgemein fragen Liebe Grüße NB
mellomania
dein mann soll eben wegen dem kündigungsschutz erst SIEBEN wochen VOR dem ersten tag Elternzeit die mitteilung an den chef geben. er hat es früher getan, also greift der kündigunggsschutz nicht. dein freund kann ab geburt daheim bleiben, auch mir dir parallel. aber das scheingt gelaufen. er ist vor greifen des kündigungsschutzes gekündigt worden bzw. versetzt, da ist der chef im recht. bzw. hatte ich so verstanden, dass er versetzt wird und der vertrag nicht verlängert? wenn ja, endet seine elternzeit auch mit ende des vertrages denn ohne arbeitgeber keine eltenrzeit. er muss sich am besten jetzt schon arbeitssuchend melden sonst erhält er eine sperre. außer er möchte wirklich daheim bleiben, dann eben hausmann ohne job und ohne versicherung!! alles doof
Felica
Fraglich ist ob der AG nicht sogar noch länger Zeit hätte. Man geht nämlich vom ET aus. Auch dann wenn klar ist das das Kind vorher geholt wird. Statt eines festen Datums wie in eurem Fall dem 16.05, macht man dann das man eben sagt voraussichtlich ab dem genannten ET, ab Geburt, oder aber ab dem beispielsweisen 3ten Lebensmonat usw. Weil was macht ihr wenn euer Kind sich vor dem 16ten auf den Weg macht? Dann hättet ihr auch ein Problem. So oder so, der AG ist erst einmal im Recht wenn im Vertrag kein genauer Arbeitsort vermerkt ist. Kündigen muss er nicht, er lässt einfach den Vertrag auslaufen. Das dein Mann es schon so früh mitgeteilt hat ist blöde gelaufen, aber nicht mehr änderbar. Würde dazu raten das dein Mann das beste daraus macht und versucht die Zeit in der anderen Filiale zu seinem Gunsten zu nutzen. Dein Mann ist dann eben, wenn entweder gekündigt oder Vertrag ausläuft, Hausmann mit EG-Bezug. Solange er EG bekommt, alles bestens, dann ist er auch versichert. Für danach braucht ihr eine Lösung. Weil ALG1 bekommt er eben erst wenn ihr eine Kinderbetreuung habt. Solange er EG bekommt würde das zudem angerechnet werden.
Felica
Was ich nicht verstehe, wenn dein Mann erst im Juli in EZ geht, warum hat er diese dem AG schon mitgeteilt? Er hätte das doch locker nach Geburt machen können. Denn dann nur wäre er in den 8 Wochen annähernd drin. Jetzt schon EZ mitteilen muss er doch nur wenn er ab Geburt daheim bleibt.
Julia-K
Also, bisher ist er weder gekündigt, noch steht fest, das sein Vertrag NICHT verlängert wird! Dies ist aber „nur“ Stand Heute! Er hat halt bei der ganzen Aktion - Versetzung in eine andere Filiale und die Aussage seines Chefs, das er das deswegen macht, weil er sich mit der Verlängerung des Vertrags noch nicht sicher ist, absolut kein gutes Gefühl und hat natürlich bedenken, das das „Ergebnis“ - nämlich eine Kündigung, schon feststeht und die Zeit bis dahin, reine Schikane ist... Aber klar ausgesprochen ist noch gar nichts! Im Internet stand, das man ab 8 Wochen VOR Eintritt in die Elternzeit Kündigungsschutz hat... somit gilt ja jetzt das feste Datum, welches er auf dem Elternzeit Antrag geschrieben hat, oder?! Der Tag der Geburt spielt dabei ja erstmal keine Rolle - er hätte ja auch zeitgleich mit mir ab Geburt gehen können...wir wollten aber insgesamt auf 14 Monate kommen... ich die ersten 8 Wochen und er ab da dann 1 Jahr! aber jetzt ist ja nunmal ein anderes Datum auf dem Antrag vermerkt und das ist jetzt bindend, oder?! Das mit den 8 Wochen Kündigungsfrist wussten wir - aber er war der Meinung, das es ihm zu gute kommt, wenn er so nett ist, und seinem AG vorher schon mitteilt, das er vor hat 1 Jahr zu gehen - um ihm netterweise die Gelegenheit zu geben mehr Zeit für die Suche nach einem Ersatz für meinen Freund zu haben, da die Stelle vorher recht lange unbesetzt war... und es - auch wenn es rechtlich natürlich vollkommen ok ist, aber ja eben immer noch ungewöhnlich, das ein Mann das volle Jahr Elternzeit nimmt... Tja, nun wird diese Nettigkeit bestraft! Er hat ihm unsere (finanzielle) Situation erklärt und auch sein Chef muss wissen, das man von dem gezahlten Gehalt KEINE Familie ernährt... Aber das alles nur am Rande... Gibt es sowas wie eine Kündigungsfrist VOR der Elternzeit nicht??? Das mit dem auslaufen des Vertrages hab ich leider nicht so ganz verstanden - bzw. Woher weiß er denn dann, ob er nach wie vor in einem Angestellten Verhältnis ist, wenn keine Info kommt?! Er kann sich ja nicht einfach mal prophylaktisch arbeitslos melden, oder?! Und unser Kind MUSS fremdbetreut werden, um AG1 zu beziehen?! Warum?! Irgendwie erschließt sich mir das alles nicht...
Himbeere2008
Der Arbeitgeber deines Mannes muss ihm nicht kündigen, der Arbeitsvertrag läuft doch fristgerecht zum 01.12.2019 aus. Alg1 bekommt er nur wenn er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Ohne Kinderbetreuung steht er diesem aber nicht zur Verfügung. Elternzeit kann er somit nur bis zum 30.11.2019 nehmen, da es ohne Arbeitgeber keine Elternzeit gibt.
Julia-K
Ok... und was passiert danach??? Mit 4 Monaten Elternzeit ist uns absolut nicht geholfen... wir brauchen das volle Jahr und ich kann es aufgrund von 2 Jobs eben auch nicht auffangen... Ich könnte gerade echt heulen... Er bekommt dann ab Dezember kein Elterngeld mehr aber auch kein Arbeitslosengeld?! Wie soll das denn funktionieren?! Da muss es doch irgendeine Regelung geben...!?
HeyDu!
Himbeere2008 Richtig aber kann ja dennoch als Hausmann auch nach Ablauf der Befristung Zuhause bleiben und Elterngeld beziehen.
HeyDu!
Julia Natürlich bekommt er Elterngeld! Er ist nur nicht in Elternzeit. Er ist Hausmann mit Elterngeldbezug... falls der Vertrag nicht verlängert wird. Durchatmen. Alles gut!
Port
Elterngeld bekommt er, Elternzeit hat er aber dann nicht mehr. Elternzeit gibt es nur mit Arbeitgeber. Er ist dann Hausmann mit Elterngeldbezug.
Julia-K
Aber wo liegt denn dann da der Unterschied?! Muss er dann - wenn er Hausmann mit Eltergeldbezügen ist, seine Kranken & Rentenversicherung selbst zahlen?! Wonach wird - falls der Vertrag also wirklich ausläuft, sein Elterngeld berechnet?! Nach wie vor mach seinem Netto der letzten 12 Monate?! Das ist ja jetzt erstmal alles für den Fall, das der Vertrag ausläuft und NICHT verlängert wird... ABER was passiert in dem Fall, das sein Arbeitgeber ihn jetzt noch VOR der Elternzeit kündigt?! Gibt es in diesen Fällen keine Kündigungsfrist, die sein AG einhalten muss? Diese läge ja dann schon IN den 8 Wochen VOR unserer angekündigten Elternzeit - ist das irgendwie von Relevanz?! Bestünde nachträglich die Möglichkeit, den Eintritt in die Elternzeit nach vorne zu verlegen?! Er hat auf dem Antrag ja den 16.7. notiert und dies gestern auch durch eine schriftliche Bescheinigung von seinem AG „genehmigt“ bekommen... Könnten wir jetzt rein theoretisch auch nachträglich noch sagen, wir haben es uns anders überlegt, mein Freund geht mit dem Tag der Geburt 1 Jahr in Elternzeit?! Somit wären wir ja jetzt schon IM Kündigungsschutz... Man, warum muss das alles so kompliziert sein?! Und für den Fall, das er jetzt gekündigt wird, wie können wir es dann gestalten, das ich trotzdem nach 8 Wochen wieder arbeiten gehen kann?! Hat er dann überhaupt Anspruch auf irgendwelche Bezüge/Zahlungen?!
Felica
Ja, das EG berechnet sich nach dem Einkommen in den 12 Monaten vor Geburt. Und nein, dein Mann hat aktuell keinen Kündigungsschutz. Den hat er wie gesagt erst in den 8 Wochen vor Beginn der EZ. Also grob 1-2 Wochen nach Geburt. Nur in dem Zeitraum dürfte der AG ihm nicht die Kündigung überreichen und dann in der EZ nicht bzw bis der Vertrag ausläuft. Jetzt aktuell darf er ihn durchaus kündigen, die Kündigungsfrist spielt keine Rolle. In dem Falle das ef gekündigt wird könnte dein Mann eben ALG1 beziehen bis er dich dann nach dem Mutterschutz ablöst. Er geht dann in den EG-Bezug, du eben arbeiten. Auf sein EG hätten auch 1-2 Monate ALG1 keinen Einfluss mehr. Solange er EG bezieht wäre er auch krankenversichert. Danach müsste er dann eben schauen. Ändern an der Meldung könnt ihr auch nichts mehr. Die ist verpflichtend. Ist auch kein Antrag sondern eine Mitteilung an dem AG an die sich dieser auch halten muss. Genau wie ihr eben. Nur wenn der AG mitspielt könntet ihr das noch ändern. Wie gesagt, gerade mit befristeten Vertrag war das ganze keine intelligente Sache. Dein Mann hätte besser mit der Mitteilung gewartet bis eben 7 Wochen vor Antritt. Also bis nach der Geburt. Noch besser wäre es gewesen erst die Vertragsverlängerung durch zu bekommen. Das Gespräch dazu sollte man 3 Monate vor Vertragsende führen da man sich bei Nichtverlängerung dann ja beim Amt melden muss. Ist aber gelaufen, nicht änderbar. Dein Mann soll die Zeit bis zur EZ nutzen, wer weiss was da passiert. Und dann das Jahr daheim nutzen um für danach was anderes zu suchen. Für eure finanzielle Planung ist es ja jetzt erst einmal eher egal. Im schlechtesten Fall hat dein Mann eben 1-2 Monate ALG1. Und ist statt in EZ mit EG eben Hausmann mit EG.
Mitglied inaktiv
Der Vertrag läuft doch bis 30.11.19... Er hätte noch keine Veranlassung zu fragen wegen der Vertragsverlängerung und der Meldung beim Amt. @AP.... Ganz ruhig.. Sollte er jetzt die Kündigung erhalten, meldet er sich arbeitslos. Hat auch Anspruch auf alg1. Dann nach deinem Mutterschutz nimmt er das Elterngeld als Hausmann. Er ist dann versichert solange er EG bezieht. Ja und danach muss er halt schnell wieder arbeiten gehen. Nach dem EG bezug erhält er nur Leistungen wenn euer Kind betreut ist. Bleibt er Hausmann wegen dem Kind halt, muss er sich selber versichern. Ist leider so. Ein Kind muss man sich trotz Sozialstaat leisten können.
Julia-K
Naja, ob der Vertrag verlängert wird oder eben nicht, hätte sich auch bis zum Eintritt in die Elternzeit nicht klären lassen - wie schon gesagt, diese Gespräche führt man in der Regel 3 Monate vorher... Trotz allem - egal wie es jetzt ausgeht, ist es finanziell und auf lange Sicht gesehen immer noch die „Intelligentere“ Lösung. Abgesehen von meinem Verdienstausfall in meiner Selbstständigkeit, brauche ich auch locker wieder 1-2 Jahre, bis ich mir meinen Kundenstamm wieder so aufgebaut habe, das wir davon leben können - wenn ich jetzt in Elternzeit gehen würde... Wir sind glaube ich schlicht zu naiv an die Thematik herangegangen. Wahrscheinlich auch, weil es immer noch so unüblich ist, das ein Mann 1 Jahr Elternzeit nimmt... Es als wenig „Intelligent“ zu interpretieren halte ich für unpassend... Was passiert denn eigentlich mit seinem Jahresurlaub?! Hat da jemand Infos zu?!
chrissicat
Bezüglich seinem Jahresurlaub: den kann der Arbeitgeber für jeden Monat, der voll durch die Elternzeit unterbrochen ist, um 1/12 kürzen. Entweder nimmt dein Freund den Urlaub noch vor der Elternzeit oder ansonsten wird der Urlaub auf das Jahr nach der Elternzeit übertragen. Im Falle des Ausscheidens muss noch vorhandener Urlaub, der nicht mehr genommen werden kann, ausgezahlt werden.
Felica
Du verstehst das immer noch nicht. Das dein Mann WZ nimmt, egal wie lange, ist ohne Belang. Auch egal ob üblich oder nicht. Wäre er Frau hätte er jetzt das gleiche Problem. Wobei Frau wäre dann wegen schwangerschaft abgesichert. Euer Fehler liegt darin das er viel zu früh EZ eingereicht hat. Ihr seit scheinbar von 8 Wochen von deinem KS ausgehend ausgegangen, was ja von Anfang an falsch war.
Julia-K
Nein, liebe Felica sind wir nicht! In meinem Beitrag weiter oben steht klar drin, das wir uns über diese 8 Wochen Regel sehr wohl im Klaren waren, wenngleich wir einen Denkfehler beim Datum gemacht haben und somit quasi fast 9 Wochen ab Tag des Kaiserschnitts dabei rum kamen... Mein Freund hat es schlicht weg gut gemeint, seinen Arbeitgeber VOR den 8 Wochen zu informieren, da es eben so unüblich ist, das ein Mann 1 Jahr in Elternzeit geht - und sein Arbeitgeber da sicherlich auch nicht von ausgegangen ist! Er hatte halt die Hoffnung, das es ihm „positiv“ angerechnet wird - das dem nicht so ist, sehen ja jetzt leider! Aber prinzipiell waren wir uns über die gesetzliche Regelung bewusst... Er hat sich halt einfach mit einer Menge Leute unterhalten, Familie, Freunde, auch Selbstständige im Bekanntenkreis, die es alle nett gefunden hätten, wenn man den AG VOR den 8 Wochen Informiert! Damit man ihm mehr Zeit für die Suche nach Ersatz gibt... alle sagten, sie würden - auch wenn die Gesetzeslage GENAU SO aussieht, ihn dann spätestens nach der Elternzeit kündigen, weil sie die 8 Wochen für sehr kurzfristig halten... Gesetzlich geregelt, hin oder her... er hat sich für die Menschliche Seite entschieden und bekommt jetzt Leider die Quittung! Aber wir alle wissen, das die Theorie eben oft eine andere als die Praxis ist... Seinen Jahresurlaub kann er VOR der Geburt nicht nehmen, weil sie sich „mitten“ in der Saison befinden... er bekommt somit mit viel Wohlwollen 5 Tage über die Geburt! Und sorry, ich habe mit Gesetzestexten und der gleichen nix am Hut - sonst hätte ich hier wohl nicht gefragt...
Felica
Ob 8 oder 9 Wochen vor dem Kaiserschnitt ist egal. Auch das war schon falsch. Es wären 7 Wochen vor ET gewesen wenn dein Mann ab Geburt in EZ geht. Oder 7 Wochen vor Beginn seiner EZ. Wenn dein Mann also plant ab Juli in EZ zu gehen, wäre selbst dein KS-Termin sehr zeitig gewesen. Dann hätte der AG immer noch mehr wie 8 Wochen Zeit gehabt. Den EZ muss man 7 Wochen vor Antritt einreichen, man hat aber nur eine Woche länger Kündigungsschutz. Auch deine Rechnung 8 Wochen nach Geburt stimmt nicht. Den dein Mann muss um für den Monat EG zu bekommen, mit Beginn des 3ten Monats in EZ gehen. Das ist euch ja schon aufgefallen. Wäre aber übel wenn euer Kind nun doch früher kommt weil er dann für den Monat kein Geld bekommt. Denn wenn ihr den 16ten festgelegt habt, gilt auch der 16te. Selbst wenn das Kind morgen kommen würde. Nur das dann der Lebensmonat nicht von 16 bis zum darauf folgenden 15ten geht, sondern eben vom 2-1ten des darauf folgenden. Da dann dein mann keinen kompletten Lebensmonat hat wo er die Anforderungen für EG erfüllt, würde er für den Monat kein Geld bekommen. Deshalb war schon die Nennung eines genauen Datums bevor das Kind da ist sehr unüberlegt. Selbst wenn KS geplant ist. Will dir echt nichts böses sondern nur zeigen das ihr es zwar gut gemeint habt, aber euch vorher leider nicht schlau gemacht habt. Dafür bekommt ihr eben gerade blöderweise die Quittung. Gerade bei AG die befristete Verträge ausstellen ist das eben sehr blauäugig. Die haben in aller Regel sehr schnell Ersatz. Ihr werdet halt wie gesagt nur abwarten können. Ein riesen Verlust wäre es eben nicht. Hoffe das beruhigt wenigstens etwas.
Julia-K
Also, im Internet steht überall 8 Wochen bevor er in Elternzeit geht. Somit haben wir uns für unseren individuellen Fall um 5 Tage verrechnet! Da es ja nie geplant war, das er von Geburt an geht, sondern eben 8 Wochen nach Geburt. Natürlich war es ein Fehler - auch ich wurde natürlich nach meiner Meinung gefragt und mir war es fast klar, das es ihm nicht gedankt wird... Ich selbst habe es auch absolut nicht auf dem schirm gehabt, das sein Vertrag eben befristet ist - was in sofern ärgerlich ist, da er - wenn er verlängert worden wäre, in einem unbefristeten Verhältnis gemündet wäre, weil er dann 2 Jahre im Unternehmen ist und sein Vertrag auch schon mal verlängert wurde... Vorausgesetzt es bleibt jetzt alles, so wie es ist, sprich - Kind kommt am 16.5. und er geht ab 16.7. in Elternzeit - bekommt er dann für den Juli noch Elterngeld?! Das ist tatsächlich etwas, mit dem wir uns nicht auseinandergesetzt haben! Das er jetzt eben für seine Nettigkeit/Menschlichkeit, die Quittung bekommt ist sicherlich schwach aber wie schon geschrieben, nicht mehr zu ändern... Jetzt müssen wir nur mal schauen, das wir mit einem blauen Auge davonkommen... Trotzdem Danke für deine Mühe des Antworten!
Felica
Julia, wann beginnt für dich die EZ von deinem Mann? Das versuche ich dir nämlich die ganze Zeit zu erklären. Hättet ihr mit 8 Wochen oder mit meinetwegen mit fast 9 Wochen gerechnet, dann hätte dein Mann doch noch gar keine EZ einreichen müssen. Irgendwie weiß ich nicht wie ich dir das erklären soll. Beispiel, dein Kind kommt wirklich am 16.05, dann wäre 8 Wochen später wie du schriebst der 11.07. Heißt, dein Mann hätte um die 7 Wochen Frist zu gewahren, seine EZ spätestens am 28.05.19 einreichen müssen. Jetzt haben wir aber erst den 1.05. Es geht also nicht um läppische 5 Tage die er zu früh eingereicht hat sondern um deutlich länger. Ihr scheint das ganze ja jetzt schon vor einigen Tagen dem AG mitgeteilt zu haben. Sonst könnte der doch noch gar nichts wissen. Wegen Elterngeld, er bekommt dann EG für Juni18-Mai20 sofern er in dieser Zeit die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, sprich er arbeitet nicht mehr wie 30 Std die Woche. Solange ist er dann auch Krankenversichert. Um EG zu bekommen braucht er keinen Arbeitgeber. Nur EZ hat er eben keine mehr sobald er keinen AG mehr hat. um EG zu bekommen muss man aber keine EZ haben. Sonst würden viele Hausfrauen auch kein Elterngeld bekommen. Die sind ja vorher auch nicht arbeiten gewesen. Da das EG auch nach dem berechnet wird, was man in den 12 Monaten vor Geburt verdient hat, euer Kind schon diesen Monat kommt, wird sich an der Höhe des EG auch nichts mehr ändern. Selbst dann nicht wenn dein Mann morgen die Kündigung erhält. Das was ihm im schlimmsten Fall passieren kann ist das er die Zeit zwischen Kündigung und Beginn EG eben überbrücken muss mit ALG1. Sofern der AG ihn überhaupt kündigt. Wahrscheinlicher ist einfach er lässt den Vertrag einfach nun auslaufen. Heißt, bis zu Beginn der EZ arbeitet dein Mann in der anderen Filiale, dann geht er in EZ und innerhalb dieser läuft dann eben der Vertrag aus. Das wäre aber mit Sicherheit auch passiert wenn dein Mann erst später EZ eingereicht hätte. Das einzig blöde was ihr aktuell habt ist die Versetzung in die andere Filiale und die Ungewissheit, wird er nicht doch noch vorher gekündigt. Nicht mehr.
Julia-K
Liebe Felica, ich habe dir eine PN gesendet, weil das hier glaube ich den Rahmen sprengt und wir auch komplett aneinander vorbei reden :)
Suethe
Habe mal alles überflogen, zu Elternzeit und Elterngeld wurde alles gesagt. Arbeitsrechtlich wegen deiner Angst einer Kündigung vor Elternzeit gebe ich aber zu bedenken, dass man Arbeitnehmer auch nicht einfach so kündigen kann, wenn keine betrieblichen Gründe vorliegen oder man schon 3 Abmahnungen hat. Also macht euch nicht ins hemd. So einfach wird man Arbeitnehmer nicht los, andernfalls klagt ihr halt auf Abfindung etc. Da wäre der Chef schön blöd, vor allen Dingen wenn er den Vertrag einfach auslaufen lassen kann. Er hat ja keine Kosten oder sonstiges durch die Elternzeit.
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