FrauMaus
Sehr geehrte Frau Bader, gibt es eine Möglichkeit für volljährige Kinder, welche aufgrund von einer Ausbildung Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern haben, eine Hilfe für die Einforderung von diesem zu erhalten? Konkret handelt es sich um eine 22 jährige Frau, Ausbildungsbeginn im Sommer 2021, die sich aktuell in einer Klinik für psychische Krankheiten (akute Überforderung, Depressionen, Angststörung etc.) befindet. Der Vater zahlt pünktlich seinen Unterhalt nur die Mutter möchte ihre Tochter nicht unterstützen. Es besteht kein Kontakt zu ihr. (Eltern sind geschieden, der Vater unterstützt sie so viel er kann und hat einen Kredit aufgenommen um ihr in der akuten Situation noch mehr unter die Arme zu greifen). Dass sie sich selbst darum kümmert ist ausgeschlossen, das würde sie psychisch nicht schaffen. Kann sie der Vater dabei unterstützen? Oder gibt es für solche Fälle doch noch Hilfe vom Jugendamt? Sie ist auf das Geld angewiesen. Vielen Dank.
Hallo, es macht am meisten Sinn, beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen, dann kann sie mit 15 € Schutzgebühr von einem Kollegen vor Ort beraten werden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
In dem fall würde ich einen antrag auf alg2 stellen, das jobcenter prüft dann diverse ansprüche und fordert auch ein. Normalerweise gibt es aber gerade in solchen kliniken unterstützung in diesen fragen. Das jugendamt ist nicht zuständig.
Kaiserschmarrn
Das Jugendamt darf nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres beraten. Besteht denn überhaupt Bedürftigkeit ab Beginn der Ausbildung? Bedürftigkeit im Sinne des Unterhaltsrechts. Kindergeld wird voll angerechnet als Einkommen und die Ausbildungsvergütung nach Abzug der Pauschale auch. Wie hoch wird die Ausbildungsvergütung sein und was macht die Mutter? Hat man da Kenntnis?
FrauMaus
Hallo, es besteht Bedürftigkeit nach dem Unterhaltsrecht. Ich vermute allerdings, dass es nicht für ALG 2 reicht. Die Mutter hat durch ihre Arbeit die Mittel, es hapert nur am „Wollen“.
Mitglied inaktiv
Wenn alg2 nicht greift, kann sie einen anwalt beauftragen, dafür bekommt sie einen beratungshilfeschein und dann pkh. Das muss sie aber selbst in die wege leiten und bekommt sicher hilfe bei den formalitäten. Der vater KANN auch einen anwalt einschalten, wird aber das honorar verhandeln müssen. Alles gute der jungen frau, dass sie auf die beine kommt!
FrauMaus
Super, danke!
desireekk
Hallo, noch ein Gedanke den ich zur Diskussion stellen möchte auch wenn er womöglich sehr unpopulär ist: Ich würde darüber nachdenken ob man nicht ggf. eine zeitliche Betreuung beantragt werden kann. Zumindest für finanzielle Angelegenheiten. Oder sie gibt eine (notarielle?) Vollmacht dass Du Dich mit der Sache rumschlägst. LG D
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