Haushaltshilfe nach Geburt von Zwillingen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Haushaltshilfe nach Geburt von Zwillingen

Hallo! Ich stelle die Frage im Auftrag meiner Schwester. Sie hat bereits eine 2 1/2jährige Tochter und während der letzten 3 Wochen ihrer Schwangerschaft eine 8-Stunden Haushaltshilfe gehabt. Nun sind die Kinder als Frühchen (21.12.) auf die Welt gekommen und laut Ärztin bekommt sie bis zum 6.1.06 eine HH. Danach nicht mehr!? Aber die Ärztin empfahl ihr, nicht schwerer als eines ihrer Babies (2500gr) zu tragen (jeder Wäschekorb ist schwerer!) Mein Schwager muss am 9.1. wieder zum Arbeiten gehen - davor hat der Betrieb zu - und ansonsten hat meine Schwester keinerlei regelmäßige Hilfe von anderen Personen (Oma, etc.) Gibt es keine Möglichkeit mehr, eine HH zu bekommen? Kann man sich nicht selbst daran beteiligen? Vielleicht wissen Sie ja eine Möglichkeit? Über eine positive Antwort wäre meine Schwester sehr froh! Schöne Grüße und guten Rutsch, Andrea

Mitglied inaktiv - 31.12.2005, 10:03



Antwort auf: Haushaltshilfe nach Geburt von Zwillingen

Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Gruß, NB ________________________________________ ________________________________________

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2006



Antwort auf: Haushaltshilfe nach Geburt von Zwillingen

hallo, ich habe auch zwillinge, aber keine fruehchen und alles gesund. war aber ziemlich fertig (kaiserschnitt, problem mit narbenheilung) und hatte 8wochen lang nach der geburt eine HH. das muss aber alles vorher mit der kasse besprochen werden, also hilft nur ein anruf bei der kasse weiter. zu einer "familiaeren hilfe" haette meine kasse nichts gezahlt, nur fuer die profis einer bestimmten organisation. und die aerztin muss natuerlich ein entsprechendes attest ausstellen. liebe gruesse + alles gute mungo

Mitglied inaktiv - 03.01.2006, 00:22



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