Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

hartz4 gestrichen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: hartz4 gestrichen

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hallo, folgendes problem... ich und mein ex sind anfang januar umgezogen( da waren wir noch zusammen).wir haben die ganze etage angemietet und der vermieter hat aus einer wohnung zwei gemacht.da mein freund selbststaändig war ging das alles. jedoch haben wir uns mitte januar getrennt, er hat seine selbstständigkeit aufgegeben und wir kriegen jetzt beide harzt 4. wir haben auch zwei mietverträge,weil wir wie gesagt,nicht mehr zusammen sind.aber er als auch ich halten es nicht für nötig sich eine andere wohnung zu suchen da wir uns noch gut verstehen und einen 9 monate alten sohn haben. nun hatte ich aber heute ein schreiben gekriegt das sie uns nicht glauben das wir getrennt sind,und meine leistung gestrichen.( aufgrund einer kontrolle,wegen durchgangstür,die aber zu ist und wir den schlüssel gar nicht mehr haben) und jetzt weiß ich nicht was ich ab nächster woche meinem kind zu essen geben soll, geschweige denn miete zahlen. was kann ich denn dagegen tun??wiederspruch bringt hier bei uns meist nix da man nie eine antwort bekommt,aber die können uns doch nicht einfach so uns selbst überlassen oder?vor allem um mein kind mah ich sorgen. hab auch keine verwandten die mir helfen würden. um meinen ex mach ich mir keie sorgen,der hat jetzt wieder arbeit. hoffe sie können mir nen rat geben danke schonmal im vorraus lg nadine


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Hallo Ganz wichtig : HINGEHEN !! Und solange da sitzen bleiben bis Du mit einem Sachbearbeiter gesprochen hast. Wenn diese Durchgangstür wirklich dicht ist, dann sind es ja zwei verschiedene / getrennte Wohnungen, was ihr belegen könnt. Notfalls über den Vermieter ! Du bekommst ja noch Elterngeld / Kindergeld und Dein Ex muss Unterhalt zahlen. Ohne alles stehst Du schonmal nicht da. Wenn er genug verdient, dann muss Dein Ex auch Dir Betreuungsunterhalt zahlen. Wohngeld kannst Du auch beantragen, ich weiss nicht auf welche Summe Du mit Elterngeld / Kindergeld und Unterhalt fürs Kind kommst, vielleicht ist dann kein ALG2 mehr nötig ? Und Montag gleich den Vermieter anrufen, dass es zu Verzögerungen kommen könnte mit der Miete, da Du Probleme mit dem Amt hast. Vielleicht kann er gleich eine Bescheinigung wegen den Wohnungen ausstellen. Lieber gleich mit offenen Karten als die Miete einfach nicht zahlen, besser ist das.


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ich korrigiere......vermieter hat aus zwei wohnung eine gemacht.


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Ja, aber dann wohnt ihr ja zusammen, wenn es eine Wohnung ist. Somit Bedarfsgemeinschaft und somit ist Dein Ex zuständig für Euch, wenn er nun wieder verdient. Dann helfen wirklich nur getrennte Wohnungen, so ist es nunmal, denn wie wollt ihr beweisen, dass da nichts mehr läuft ? Und leider seid ihr da in der Beweispflicht.


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man hat aber nur eine durchgangstür die von einer in die andere wohnung führt, und den schlüssel dafür hat der vermieter seit dem wir getrennt sind, somit kann ich ja gar nicht in seine räumlichkeiten und er nicht in meine.... mein vermieter ist auch so nett und stellt mir das schriftlich aus. lg


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