Chris_dine
Hallo Frau Bader, Ich habe diese Woche eine Mitteilung von der elterngeldstelle bekommen, dass mir ein Teil des elterngeldes gestrichen wurde. Ich habe zwei Kinder mit 11 Monaten abstand, in Folge dessen überschneiden sich der Bezug des elterngeldes für kind1 mit dem Bezug des mutterschaftsgeldes für kind2. Ist die Streichung zulässig?
Hallo, es wird ihm angerechnet. Die Idee, dass der Vater in der Zeit Elternzeit nimmt, finde ich gut. Er muss nur mindestens zwei Monate nehmen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Klar ist das ok. Du hast doch im Mutterschutz volles Einkommen und benötigst keinen Lohnersatz.
Mitglied inaktiv
Vielleicht kann der Vater ja den einen Monat übernehmen. weiß ja nicht ob der zufälligerweise eh EZ angemeldet hat wegen Kind2.
Sternenschnuppe
Dany, dann muss er ersteinmal Eltrnzeit melden, die Frist einhalten, da ist Kind 2 schon da, falls es nicht jetzt schon da ist.
Mitglied inaktiv
Deshalb schrieb ich ja, hätte ja sein können das er eh wegen Kind2 schon welche gemeldet hat. Zudem bekommt man Elterngeld auch 3 Monate rückwirkend.
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