soso
Hallo, ich bekomme zurzeit für mein 2. Kind Elterngeld. Dies läuft im März aus. Einen Krippeplatz habe ich jedoch erst ab August. Mit Eingewöhnung kann ich daher erst frühestens Mitte August wieder arbeiten gehen. Für die Zwischenzeit wollte ich ALG 2 beantragen, da das Einkommen meines Partners zu niedrig ist. Jetzt meine Frage: Ich habe noch ein Kind von meinem geschieden Mann. Wir führen das sogenannte Wechselmodel durch. Gemeldet ist die Große bei ihrem Vater, ist aber die Hälte der Zeit trotzdem in meinem Haushalt. Bei der Bedarfsberechnung von ALG 2 wird ja auf die im Haushalt lebenden Kinder geschaut. Macht es einen finanziellen Unterschied, ob es bei mir gemeldet ist oder nicht? Laut Servicetelefon gibt es wohl verschiedene Möglichkeiten der Anrechnung hat man mir erklärt. Was ist finanziell für mich das Beste? (Bitte die Frage nicht falsch verstehen. Ich war in meinem ganzen Leben noch nie arbeitslos oder habe andere Sozialleistungen vom Staat in Anspruch genommen und bin nun schon fast 40 Jahre alt. Das ALG 2 möchte ich auch nur Übergangsweise beziehen. Ich werde ja im Sommer wieder arbeiten. Aber warum soll ich mir nicht die Unterstützung nehmen, die mir zusteht? Und warum dann nicht das Optimale herausschlagen? Ich bin doch dadurch kein Sozialschmarotzer!) Für Ihre Antwort bin ich sehr dankbar. LG SoSo ,
Hallo, ich bin kein Experte für Sozialrecht, sondern für Familienrecht. Deshalb kann ich Ihnen hier ohne Recherche keine gute Auskunft erteilen. Liebe Grüße, NB
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