marina515515
Hallo, ich bin aktuell mit dem zweiten Kind schwanger (voraussichtlicher ET ist am 03.12.2017). Unsere Tochter wurde am 03.04.2016 geboren und das Elterngeld habe ich mir über 1 Jahr auszahlen lassen. Die Auszahlung erfolgt demnach bis Mai 2017. Ab Mai fange ich wieder an zu arbeiten ,aber Vollzeit ,ich bekomme Gehalt 3200€ Netto (es ist deutlich mehr was ich früher verdient habe )und dann ab Oktober 2017 habe wieder Mutterschutz . es heißt 6 Monaten ×3200 und 6 Monaten ×0 oder wie wird nun mein Elterngeld für 2 Kind berechnet? Über eine kurze Info würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank und Grüße Marina
sterntaler82
Hast du dich verschrieben
sternenfee75
Wie lange hast du EZ beantragt? 1 Jahr? Dann ist der erste Geburtstag der 1. Arbeitstag, das letzte EG gibt es auch nicht im Mai, sondern März. EZ zählt ab Geburt und nach dem Mutterschutz gibt es dann 10 Monate EG.
Mitglied inaktiv
Mai kann nur hinhauen wenn Du alleinerziehend bist, du also 14 Monate EG beziehst. Sonst hat das nicht hin da EG immer im voraus bezahlt wird. heißt wenn Kind1 am 3.04.2016 geboren wurde bekommst du die letzte Zahlung um den 2.3.2016 rum - eben für den 12ten Lebensmonat. Wenn Du dann erst im Mai wieder arbeitest, hast Du 2 Monate mit 0 € Einkommen - da alles Monate nach dem 1ten Geburtstag für das neue EG nicht berücksichtigt werden wenn kein Gehalt. Die Zeit von Mai bis Beginn neuer Mutterschutz geht dann in das neue EG wieder herein, was dann an 12 Monaten noch fehlt wird durch die zeit von vor dem Mutterschutz von Kind1 ersetzt. heißt Du hast in dem falle Mai wieder arbeiten, kein Alleinerzieher, eine Mischung aus altem Gehalt, neuem Gehalt und Nullrunden. Und beim EG2 dann oben drauf Geschwisterbonus da Kind1 noch keine 3 Jahre alt ist. Mutterschutzzeitenw erden im übrigen, weil die ersten 12 Monate EG ausgeklammert, heißt mit vorherigen zeiten ersetzt. Nicht mit 0 € berechnet. 0 € sind nur Monate in denen man gar kein Gehalt/Lohn bekommt, oder so etwas wie ALG1, Hartz4, Krankengeld ohne Schwangerschaftsbezug.
Sternenschnuppe
Sorry,.... aber da stimmen ja keine Daten.
SumSum076
Wird das 1. Kind im April 1 Jahr (und Elterngeld gabs für 1 Jahr) und der neue Mutterschutz beginnt im Oktober, die Arbeit im Mai, dann sind das fürs neue Elterngeld die Monate Mai bis September mit Einkommen (5x) und 7 Monate aus der Zeit von vor dem 1. Kind. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Entweder bist du nicht schwanger oder du entbindest nicht im Dezember, sondern spätestens im September.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...
Sehr geehrte Frau Bader, Momentan befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, Ich hab mich aber für eine komplett neue Ausbildung beworben und habe im April mein Ausbildungsvertrag unterschrieben. Nun hab ich gerade erfahren das ich Schwanger bin. Was mach ich nun? Die Ausbildung startet Anfang September als Altenf ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo. Ich bin seit 6 Wochen in meiner Firma krankgeschrieben. Danach werde ich bestimmt Krankengeld beziehen. Falls ich schwanger werde und wieder in der Firma arbeite, muss ich dann am ersten arbeitsTag, an dem ich kein Krankengeld mehr bekomme, wieder zur Arbeit erscheinen, oder per E-Mail mitzuteilen, dass ich schwanger bin und BV bekomme , da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot